“Diese Ambulanz steht entsprechend dem Wiener Krankenanstaltengesetz bei gynäkologischen Notfällen zur Leistung sofortiger ärztlicher Hilfe zur Verfügung sowie nach fachärztlicher Zuweisung für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die nur an einer Universitätsklinik durchgeführt werden können”, heißt es in einer Aussendung am Montag.
Erstbegutachtungsambulanz im Wiener AKH
Die ärztliche Erstbegutachtung erfolgt an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde durch einen Facharzt für Frauenheilkunde, der darüber entscheidet, ob ein Notfall vorliegt oder eine Diagnostik und Therapie notwendig ist, die nur an einer Universitätsklinik erbracht werden kann. Gegebenenfalls erfolgt eine Zuweisung mit Termin in eine der Spezialambulanzen der Klinik.
Alle anderen Patientinnen werden gebeten, einen niedergelassenen Frauenarzt aufzusuchen.Durch die erstbegutachtung soll allerdings kein regulärer Ambulanzbesuch ersetzt werden. Ziel der neu eingerichteten Ambulanz ist jenen Patientinnen die Kapazität der Universitätsklinik für Frauenheilkunde zur Verfügung stellen zu können, die diese dringend benötigen.