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Erpressung in Berufsschule - 18 Monate Haft

17-jähriger schüchterte Mitschüler durch Drohungen ein - um nicht geschlagen zu werden, gab er ihm Bargeld - als das Opfer kein Geld mehr hatte und sich an seinen Vater wandte, flogen die Taten auf.

Ein Schöffensenat hat am Mittwoch im Straflandesgericht einen 17-jährigen Burschen wegen schwerer Erpressung zu 18 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt. Er hatte in einer Wiener Berufsschule über mehrere Monate einen Mitschüler mit Drohungen derart eingeschüchtert, dass dieser ihm immer wieder Bargeld aushändigte, um nicht geschlagen zu werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit erpresstem Geld Handyrechnung bezahlt


Der Täter bezahlte damit seine hohen Handyrechnungen. Insgesamt nahm er dem unwesentlich jüngeren Mitschüler 620 Euro ab, ehe dieser kein Geld mehr hatte und sich verzweifelt seinem Vater anvertraute. Dieser wandte sich an die Polizei, die den 17-Jährigen Mitte Mai verhaftete.


Die sozialen Verhältnisse in der Schulklasse dürften bei der Erpressung eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben: Der Täter und etliche seiner Mitschüler sind miteinander befreundet. Das Opfer war einer der wenigen Schüler mit deutscher Muttersprache und ein Einzelgänger. Von Haus aus eher ängstlich und zurückhaltend, war ihm das betont männliche, postpubertäre Verhalten seiner Klassenkollegen fremd.


Er galt als Außenseiter, der sich nicht wehrte, wenn man auf seine Kosten Scherze trieb. Wenn sich die Mitschüler gruppenweise vor ihm aufpflanzten, sich ihn einer ihm unverständlichen Sprache unterhielten und ihn dann auslachten, machte das dem Burschen Angst.


Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, begann er daher zu zahlen, als ihm einer der Wortführer Geld abzupressen begann. „Er hat gesagt, ich soll es entweder mitbringen oder er bringt mich um. Ich hatte Angst, dass er diese Drohung wahr machen könnte“, erzählte er dem Gericht.


Als das Opfer zur Polizei ging, weil der Erpresser auf ein Mal 130 statt der sonst üblichen 50 Euro forderte, wurde er mit der Bemerkung „Vertragt’s Euch!“ weggeschickt. Erst der Vater sorgte dafür, dass das Treiben beendet wurde.


In der betroffenen Schule dürfte man keinen Handlungsbedarf erkannt haben, obwohl zumindest einem Teil des Lehrkörpers die missliche Lage des Opfers angeblich nicht ganz verborgen geblieben war.

Zerknirschter Täter…


Auf der Anklagebank zeigte sich der Täter zerknirscht. „Es tut mir Leid! Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, weinte sich der 17-Jährige durch die Verhandlung. Wie der Verteidiger erläuterte, hatten seine strenggläubigen Eltern im Tatzeitraum eine zweimonatige Pilgerfahrt unternommen und dem Burschen offenbar keine finanzielle Reserven da gelassen.


„Das war nicht nur eine strafbare Handlung! Das war vor allem eine Gemeinheit: Sie haben sich das klassische Opfer ausgesucht, das sich nicht wehren kann“, fand Richterin Christa Schroll in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Der Beschuldigte nahm die Strafe unter Tränen an. Staatsanwalt Franz Steif erbat Bedenkzeit.

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