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Erneute Mordvorwürfe gegen Austro-Jihadist Mohamed M.: Verfassungsschutz eingeschaltet

Mohamed M. war bereits in Wien inhaftiert
Mohamed M. war bereits in Wien inhaftiert ©APA
Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall Mohamed M.den Verfassungsschutz eingeschaltet. Ein IS-Aussteiger hatte dem österreichischen Jihadisten vorgeworfen, an der Ermordung von neun Personen beteiligt gewesen zu sein. Die Vorwürfe seien bisher "nicht aktenkundig gewesen".
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Dies sagte Sprecher Thomas Vecsey am Dienstag. “Daher haben wir den Verfassungsschutz mit der Erhebung von Details beauftragt.”

Erschießungsvideo mit Mohamed M.: Ermittlungen wegen Mordes

Wegen eines im August des Vorjahres veröffentlichten Videos, in dem Mohamed M. einen vor ihm knienden Mann erschießt, wird bereits jetzt wegen Mordes gegen den Jihadisten ermittelt. Nach dem 31-jährigen wird per internationalem Haftbefehl gefahndet. Weiter ist unklar, ob Mohamed M. überhaupt noch am Leben ist. “Gerüchte über seinen Tod haben sich bisher nicht verifizieren lassen”, so Vecsey.

In einem Interview mit “Radio Bremen” hatte der deutsche IS-Aussteiger Harry S. zuvor schwere Vorwürfe gegen Mohamed M. erhoben. Am Rande des Videodrehs im syrischen Palmyra seien nicht nur jene beiden Männer erschossen worden, die im Filmmaterial zu sehen seien, sondern sieben weitere. Dies sei unter Führung des Austro-Jihadisten geschehen, sagte er.

“Fahnenträger” Harry S. wandte sich von IS ab

Harry S. war im Video nach eigenen Angaben lediglich “Fahnenträger”. Danach sei er so angewidert gewesen, dass er sich entschloss aus dem “Islamischen Staat” (IS) zu fliehen. Bei seiner Rückkehr nach Bremen wurde der 27-jährige Deutsche im Juli 2015 verhaftet, am Mittwoch beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein Prozess wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Sollte Harry S. dort seine Vorwürfe gegen Mohamed M. erneuern, würde das jedoch nicht automatisch bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen auf mehrfachen Mord ausdehnen würde, erklärte Vecsey. Dazu sei zunächst ein Rechtshilfeansuchen der deutschen Behörden nötig.

(apa/red)

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