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Erneuerbare Energie: Köstinger mit Gesetzeswünschen eingedeckt

Bis 2030 soll nur mehr erneuerbare Energie verwendet werden.
Bis 2030 soll nur mehr erneuerbare Energie verwendet werden. ©APA/DPA/Karl-Josef Hildenbrand
Im Bezug auf CO2-freie Stromerzeugung gibt es schon einige Möglichkeiten. Um diese schneller voranzubringen, haben Erneuerbaren-Verbände Gesetzeswünsche vorgebracht.

Auf den erneuerbaren Energien wie Wind, Photovoltaik, Wasserkraft oder Biomasse ruht die Hoffnung für eine zügige Umstellung in Richtung CO2-freie Stromerzeugung. Nun deponieren die Erneuerbaren-Verbände für das von der Umweltministerin geplante neue Energiegesetz ihre Vorschläge. Abgelehnt werden technologieoffene Ausschreibungen, obwohl die eigentlich die kostengünstigsten Erzeugungsanlagen forcieren sollen.

Bis 2030 nur mehr erneuerbare Energieträger

Ziel Österreichs ist es, dass bis zum Jahr 2030 die in Österreich verbrauchte Strommenge – bilanziell übers Jahr gerechnet – zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt wird. Die E-Wirtschaft sieht es als “sehr kurze Zeitspanne” an, binnen zwölf Jahren bei Strom von rund drei Viertel auf 100 Prozent Erneuerbare zu kommen. Zuletzt bezog Österreich rund 60 Prozent des Stroms aus Wasserkraft, 10 Prozent aus Windkraft, 6 Prozent aus Biomasse, 2 Prozent aus PV und ein Prozent aus Biogas.

Die heimische Erzeugungskapazität soll bis 2030 um 35 auf 88 TWh ausgebaut werden, hat der E-Wirtschaftsverband Oesterreichs Energie schon im Frühjahr errechnet – 6 bis 8 TWh sollen an Wasserkraft dazukommen, 14 TWh Windstrom und 14 TWh bei PV.

Grundsätzlich wünscht sich der Dachverband “Erneuerbare Energie Österreich” (EEÖ) für das künftige neue Fördersystem, das im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kommen soll, einen Mix aus Prämien zusätzlich zum Marktpreis, Investitionsförderungen und Einspeisetarifen. Kleinere Anlagen und Gewerbe könnten sehr gut mit Investitionsförderungen umgehen, während Marktprämien optimal seien für Kraftwerke, die am Strommarkt agieren. “Gleichzeitig wird es weiterhin notwendig sein, bestimmte Anlagen mit einem Einspeisetarif zu fördern”, so der EEÖ.

Einspeisetarife gewünscht

Konkret wünscht sich der Dachverband für Kleinstanlagen (bei Kleinwasserkraft, Biogas, Biomasse) Einspeisetarife – mit der Möglichkeit einer Option, auch Invest-Zuschüsse oder Marktprämien nutzen zu können. Marktprämien sollte es zur Direktvermarktung geben, wobei die Prämienhöhe administrativ vergeben werden sollte. Für größere PV-Anlagen sollte es Marktprämien mit auktionierter Prämienhöhe geben – für PV-Großanlagen könnten auch Ausschreibungen sinnvoll sein, heißt es seitens des EEÖ in einer gemeinsamen Stellungnahme seiner Mitglieder. Investitionszuschüsse sollte es für Anlagen abhängig von Technologie und Größenklasse geben, um auf das Nutzerverhalten abzustellen und den Förderbedarf zu minimieren.

Technologieneutrale Auktionen dagegen lehnt die Erneuerbaren-Branche generell ab, denn sie würden die weitere Entwicklung der verfügbaren Erzeugungstechnologien hemmen und zu einem “Lock-in” veralteter Technologien führen, da sie nicht durch passende neue Technologien ersetzt werden könnten. Technologieneutrale Auktionen würden weder zur netz- noch zur marktnotwendigen Standortdifferenzierung von unterschiedlichen Erzeugungsanlagen führen, sondern zur Klumpenbildung von einzelnen Erzeugungstechnologien – beides sei der Versorgungssicherheit abträglich. Eine administrative Vergabe der Förderungen sei effizienter, effektiver und volkswirtschaftlich sinnvoller als Ausschreibeverfahren. Für Wind-, Wasserkraft, Biomasse und Biogas seien Ausschreibungen ungeeignet, das hätten jüngst “katastrophalen” Beispiele in Deutschland und Frankreich gezeigt.

Investitionsförderungen würden vor allem bei Anlagen mit hohem Invest-Bedarf und niedrigen Betriebskosten den Anreiz erhöhen, den Strom möglichst lokal oder selbst zu verbrauchen und ihn nicht am Strommarkt anzubieten bzw. ins vorgelagerte Netz einzuspeisen; solche Produzenten seien auch eher zur Nutzung von Batterien, Demand Side Management, flexiblem Laden bei E-Autos usw. anzuregen, so der EEÖ. Marktprämien sollten dazu anregen, um auf Marktpreissignale zu reagieren. Bei gleitenden Marktprämien ergebe sich die Vergütung durch eine Prämienaufzahlung auf den am Strommarkt erzielbaren Preis – die Höhe der Prämie werde um den jeweiligen Börsen-Marktwert gesenkt, also ein Anreiz gesetzt, die Erzeugung am Marktwert zu orientieren.

Köstinger will Eckpfeiler noch heuer festlegen

Die für Österreich verfügbaren Studien würden zeigen, dass eine technologiedifferenzierte Förderung für alle verfügbaren Technologien durchwegs von Vorteil sei – ohne diese seien weder der nötige Technologie-Mix noch die für 2030 gesetzten Ziele erreichbar, meint der EEÖ. Da die Förderdauer laut Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien an die Dauer der steuerlichen Abschreibung orientiert sein sollte, sei es nötig, diese bundeseinheitlich für jede Technologie zu harmonisieren – denn bisher hätten individuelle Entscheidungen regional zuständiger Finanzämter zu unsicheren Bedingungen geführt. Für eine erste Orientierung könne bei dargebotsabhängigen Anlagen die technische Anlagenlebensdauer verwendet werden (rund 30 Jahre bei Kleinwasserkraft, rund 20 Jahre bei Windkraft usw.), bei brennstoffabhängigen die Abschreibung auf 20 Jahre.

2016, als der Stromverbrauch (samt Nettostromimporten) 72,8 TWh betragen hatte, stammten von der Inlandserzeugung an “sauberem Strom” laut Oesterreichs Energie 40,8 TWh aus Wasserkraft, erst 5,4 TWh aus Windkraft und gar nur 1,1 TWh aus Photovoltaik. Der EEÖ geht für 2017 von 42,9 TWh aus Wasserkraft aus und hält bis 2030 mit 50,4 TWh um 7,5 TWh mehr für möglich. Die Windkraftmenge könnte sich dabei von 7 auf 22,5 TWh verdreifachen, jene von PV von 1,2 auf 15 TWh praktisch verzwölffachen. Jeweils nur Anstiege um 1 TWh werden für Biomasse (von 4 auf 5 TWh), Biogas (von 0,6 auf 1,7 TWh) und für Erdwärme (Geothermie, von 0,001 auf 1 TWh) angenommen. In Summe würden diese sechs Erzeugungsarten bis 2030 um 40 TWh mehr produzieren, zugleich würde die fossile Stromerzeugung bilanziell von 9,8 TWh auf Null heruntergedrückt – und es würden laut EEÖ-Rechnung bis 2030 aus im Vorjahr 6,7 TWh Stromimporten unterm Strich 7 TWh Stromexporte werden.

Die Eckpfeiler zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz will Köstinger nach früheren Angaben noch heuer bis Jahresende festlegen.

(APA/Red)

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