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Erleichterter Zugang zum Unterhaltsvorschuss verlängert

Die Verlängerung wurde von Raab und Zadic mitgeteilt.
Die Verlängerung wurde von Raab und Zadic mitgeteilt. ©APA/HANS PUNZ
Die Regierung hat den erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss um drei weitere Monate verlängert.

Bis Ende Juni gilt damit, dass der Vorschuss auch ohne vorherigen Exekutionsantrag bei Gericht gewährt werden kann, teilten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) in einer Aussendung am Samstag mit. Laut Raab sind heuer 143 Mio. Euro für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen.

An sich wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fällt mit der seit Ende März 2020 geltenden Erleichterung weg. In weiterer Folge holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss beim säumigen Elternteil zurück.

SPÖ-Forderung nach mehr Geld bei geringem Unterhaltsanspruch

Der SPÖ geht die Maßnahme nicht weit genug. SP-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek forderte in einer Aussendung eine Unterhaltsgarantie für Kinder, die keinen oder nur geringen Unterhalt beziehen. "Regelmäßig schlagen Frauenorganisationen und Alleinerziehende Alarm und die Regierung stellt sich taub", kritisierte Heinisch-Hosek in einer Aussendung und forderte eine Initiative gegen Kinderarmut.

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(APA/Red)

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