Erleichterter Zugang zu sozialem Wohnraum

Soziale Notlagen oder schlicht ein zu geringes Einkommen führen immer wieder dazu, dass sich Menschen keine Wohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt leisten können. 2014 wurde der Zugang zu solchen Wohnungen in verschiedenen Punkten vereinheitlicht und erleichtert.
Michael Seidler, zuständiger Bürgerservice-Mitarbeiter für Anträge auf gemeinnützige Wohnungen im Rathaus der Marktgemeinde, schildert die wesentlichen Neuerungen bei der Wohnungsvergabe: „Zukünftig müssen Wohnungswerber nicht mehr zwei Jahre in Frastanz gemeldet sein, es werden keine Unterschiede mehr zwischen Bewerbern aus Österreich und Migranten gemacht, es gibt eine klare Punktvergabe, welche auch soziale Notlagen mit einschließt, und eine Bewerbung für eine gemeinnützige Wohnung kann vorarlbergweit erfolgen.”
Erforderliche Unterlagen
Wer sich auf eine gemeinnützige Wohnung bewirbt, muss je nach persönlicher Situation folgende Unterlagen einreichen: Einkommensbestätigungen sämtlicher Personen im gemeinsamen Haushalt, aktueller Mietvertrag, Scheidungsurteile, Schwangerschaftsbestätigungen, Nachweise über Alimente oder Unterhaltszahlungen, Mutter-Kind-Pass, Aufenthaltsbestätigung, Reisepass, Meldebestätigung oder Nachweis über besondere Lebensumstände. Wohnungswerbeanträge können entweder im Rathaus der Marktgemeinde beim zuständigen Bearbeiter im Bürgerservice ausgefüllt werden oder ab sofort auch auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gesunde Mischung
Insgesamt leben in Frastanz in 375 gemeinnützigen Vogewosi Wohnungen 854 Bewohner, hinzu kommen 272 Bewohner in Betriebswohnungen und 44 in Wohnanlagen der Aqua Mühle. Das Baujahr der Wohnanlagen reicht von 1961 bis 2011. Die derzeit neueste Wohnanlage befindet sich in der Bahnhofstraße. Ein besondere Herausforderung in Frastanz ist der hohe Anteil von Migranten unter den Bewohnern gemeinnütziger Wohnungen. Über 50 Prozent der Mieter hat einen Migrationshintergrund, in manchen Wohnanlagen liegt der Prozentsatz sogar bei über 90 Prozent. „Es erfordert Fingerspitzengefühl eine gesunde Mischung unter den Bewohnern der gemeinnützigen Wohnungen zu fördern, auch zwischen Jung und Alt”, erklärt Franz Lutz, der seit über 20 Jahren Obmann des Wohnungsausschusses ist und als Gemeinderat im Wohnungsausschuss über Anträge mitentscheidet.
Rasches Handeln
Bei der Wohnungsvergabe handelt es sich um einen demokratischen Prozess, welcher in der Regel im Konsens entschieden wird. Im Wohnungsausschuss sind Mitglieder aller Fraktionen vertreten. Bei allen Entscheidungen werde mit großer sozialer Verantwortung und Feingefühl vorgegangen. Soziale Härten und Notfälle wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt zwingen oft zu raschen und dringlichem Handeln. „Wir sind uns unser sozialen Verantwortung bewußt. In mehr als 99 Prozent der Fälle erfolgt die Wohnungsvergabe einstimmig”, erklärt Lutz.