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Ergebnisse der EU-Wahl wegen neuer Regelung erst ab 23 Uhr bekannt

Die Bundeswahlbehörde wartet bis zur Schließung der EU-weit letzten Wahllokale in Italien.
Die Bundeswahlbehörde wartet bis zur Schließung der EU-weit letzten Wahllokale in Italien. ©APA/EPA/PATRICK SEEGER
Da die letzten Wahllokale in Italien erst um 23.00 Uhr schließen, gibt es bei der diesjährigen EU-Wahl keine Veröffentlichung der Ergebnisse im Vorfeld. Es muss bis zum EU-weiten Wahlschluss gewartet werden.

Alle Ergebnisse der EU-Wahl am 26. Mai werden heuer erst ab 23 Uhr veröffentlicht. Das hat die Bundeswahlbehörde in ihrer – mittlerweile beendeten – Sitzung beschlossen, bestätigte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung, der APA. Anders als bisher zumeist müssen die Österreicher auch auf die Resultate ausgezählter Gemeinden, Bezirke und Bundesländer bis 23 Uhr warten, obwohl die Wahllokale längstens bis 17.00 Uhr offen haben.

Ergebnisse werden nach Schließung der EU-weit letzten Wahllokale veröffentlicht

Bei vier der bisher fünf Europawahlen (ausgenommen nur 1999) wurden die Teilergebnisse von der Behörde bereits nach dem heimischen Wahlschluss veröffentlicht. Nur mit dem offiziellen vorläufigen Gesamtergebnis wartete man, bis EU-weit das letzte Wahllokal geschlossen hatte. Das war schon 2014 und wird auch heuer wieder 23 Uhr sein; Italien ermöglicht so lange die Stimmabgabe.

Für Österreich kam die Bundeswahlbehörde heuer “nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass die gegebene Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union eine Weitergabe von Wahlergebnis-Daten, auch von Teilergebnissen, vor dem Schließen des letzten Wahllokals in Europa, das ist um 23.00 Uhr in Italien, nicht zulässt”. Laut Artikel 10 des “Direktwahlaktes” der EU darf “ein Mitgliedstaat … das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler […] als Letzte wählen, abgeschlossen ist”.

(APA/Red)

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