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Erfolglose Klage gegen Harder Hafenbrücken

Am Harder Ufer sollen zwei Brücken gebaut werden.
Am Harder Ufer sollen zwei Brücken gebaut werden. ©VOL.AT
Bürger will Bau von zwei Brücken am Ufer verhindern. Landesgericht wies seine Klage in erster Instanz (nicht rechtskräftig ) zurück, weil Verwaltungsbehörden zuständig seien.

Auf Unterlassung hat, wie berichtet, ein Harder Bürger die Gemeinde Hard am Landesgericht Feldkirch geklagt. Damit will der Kläger sowohl den Bau einer Fußgängerbrücke im Ein- und Ausfahrtsbereich des Binnenbeckens als auch den Bau einer Fußgängerbrücke bei der Ein- und Ausfahrt des Dorfbachhafens verhindern. Der Kläger beruft sich dabei auf die freie Schifffahrt auf dem Bodensee und die Dienstbarkeit des Gemeingebrauchs für alle Bürger. Denn bei den Buchten handle es sich um öffentliches Wassergut, das im Eigentum der Republik Österreich stehe. Segelboote könnten unter den neuen Brücken nicht hindurchfahren. Der Kläger möchte mit seinem Schiff den Dorfbachhafen und das Binnenbecken aber weiterhin ungestört befahren.

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Seine Klage wurde nun in dem Zivilprozess am Landesgericht in erster Instanz zurückgewiesen. Der Beschluss von Richterin Marlene Ender ist nicht rechtskräftig. Klagsvertreter Manuel Dietrich, der als Anwalt die beklagte Gemeinde vertritt, geht davon aus, dass die beklagte Partei die Zurückweisung der Klage mit einem Rekurs in zweiter Instanz am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bekämpfen wird.

Bereits im Bau

Die Feldkircher Zivilrichterin begründete ihre Entscheidung damit, dass nicht die Zivilgerichte zuständig seien, sondern die Verwaltungsbehörden. Der Bürger müsse sich mit seinem Anliegen an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz wenden.

Damit folgte die Zivilrichterin der Argumentation des Klagsvertreters, der eine privatrechtliche Unterlassungsklage gegen ein Projekt von öffentlichem Interesse für nicht zulässig hält. Eine der strittigen Fußgängerbrücken wird mit Genehmigung der BH Bregenz bereits gebaut, an der Ein- und Ausfahrt des Dorfbachhafens als Verbindung zwischen Seepark und Stedepark. Die Fußgängerbrücke soll 30 Meter lang werden, 150.000 Euro kosten und den Fußweg zu den neuen Harder Schulen sicherer machen.

Erst in Planung befindet sich die andere Fußgängerbrücke, an der Ein- und Ausfahrt zum Binnenbecken, die den sogenannten Grünen Damm mit dem Strandbad verbinden soll. Diese Brücke ist Teil des politisch noch nicht beschlossenen neuen Rundwegs um das Binnenbecken. Loop wird das umstrittene Projekt genannt.

Darüber hinaus plant die Gemeinde Hard weitere Umbauten am Seeufer. Dazu wird es eine Volksabstimmung geben.

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