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Er wollte Ordnung schaffen – und bekam selbst die Strafe

700 Euro später weiß er: Nicht alles darf aufs Bild
700 Euro später weiß er: Nicht alles darf aufs Bild ©CANVA
Er wollte helfen, ein Problem zu lösen – und stand am Ende selbst vor Gericht. Was als Beitrag zur Ordnung gedacht war, endete mit einer saftigen Geldstrafe. Der Grund dafür liegt in einem kleinen, aber folgenschweren Detail auf einem einzigen Foto.

Ein Mann aus Sachsen wollte Zivilcourage zeigen – und zahlte am Ende selbst einen hohen Preis. Weil er ein Foto eines falsch geparkten Fahrzeugs auf der Plattform "weg.li" hochlud, wurde er vom Oberlandesgericht Dresden zur Zahlung von insgesamt 727,13 Euro verurteilt. Der Grund: Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Falschparker fotografiert – und selbst zur Kasse gebeten

Die Absicht des Mannes war zunächst klar: Er wollte ein verkehrswidrig abgestelltes Auto melden. Das entsprechende Beweisfoto stellte er auf "weg.li" ein, eine Online-Plattform zur Meldung von Verkehrsverstößen. Die Behörden griffen den Hinweis auf – doch dabei fiel ihnen ein Detail auf, das für den Hinweisgeber teuer wurde.

Denn auf dem hochgeladenen Bild war nicht nur das Fahrzeug samt Kennzeichen zu sehen, sondern auch das Gesicht des Beifahrers deutlich erkennbar. Aus Sicht des Gerichts ein klarer Fall: Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht zwingend notwendig sind, ist laut DSGVO verboten.

Gericht: Grundsatz der Datenminimierung verletzt

Das Oberlandesgericht Dresden stellte in seinem Urteil klar, dass der Mann den mutmaßlichen Parkverstoß auch ohne erkennbare Gesichter hätte melden können. Ein Foto, das lediglich das Fahrzeug und das Kennzeichen zeigt, hätte demnach ausgereicht. Damit wurde gegen den sogenannten Grundsatz der Datenminimierung verstoßen – ein zentrales Element der DSGVO.

Besonders schwer wog für das Gericht auch, dass die betroffene Person über Monate hinweg keine Kenntnis davon hatte, wo und wie das Bild gespeichert worden war. Dies werteten die Richter als immateriellen Schaden, der entschädigt werden müsse.

Löschung aller Bildkopien angeordnet

Neben der Zahlung von 100 Euro Schadenersatz und 627,13 Euro Anwaltskosten muss der Mann das betreffende Foto nicht nur von der Plattform entfernen, sondern sämtliche Kopien löschen – einschließlich etwaiger Sicherungen auf eigenen Geräten oder in Cloud-Diensten.

Das Urteil zeigt einmal mehr, wie schnell gute Absichten in rechtlichen Schwierigkeiten enden können – besonders im sensiblen Bereich des Datenschutzes. Wer Verstöße meldet, sollte also genau prüfen, ob er nicht selbst gegen geltendes Recht verstößt.

(VOL.AT)

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