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Entscheidung wegen Böllerattacke bei Wiener Derby vertagt

Der Strafsenat der österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Entscheidung nach der Böllerattacke beim Wiener Derby Rapid gegen Austria (7. Runde) vertagt.

Am Montag wurden Vertreter beider Vereine gehört, zur Urteilsfindung sind wegen der heiklen Causa aber noch die Prüfung weiterer Unterlagen notwendig. Die Entscheidung wird vom Senat 1 in seiner kommenden Sitzung am Montag, 8. September, gefällt. Das Derby am 24. August war kurz vor dem Abbruch gestanden, nachdem bei dem Böllerwurf Rapid-Tormann Georg Koch schwerwiegend verletzt worden war.

Nach den Vorfällen beim Spiel der 5. Runde der ADEG Ersten Liga zwischen Austria Lustenau und Wacker Innsbruck wurde gegen Innsbruck wegen Störung des Spielbetriebs durch den Gastverein eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro verhängt. Das Verfahren gegen Austria Lustenau wurde eingestellt. Das Protestkomitee wiederum lehnte den Protest von Austria Lustenau ab und beglaubigte die Begegnung Austria Lustenau – Wacker Innsbruck resultatsgemäß (2:3).

Außerdem erhielt Innsbruck – ebenfalls aufgrund der Störung des Spielbetriebs durch den Gastverein – im Spiel der 3. Runde der Ersten Liga gegen St. Pölten eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro

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