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Entlassene Mitarbeiterin erhält 1300 Euro

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Unternehmen zahlt Ex-Mitarbeiterin Vergleichsbetrag, um sich einen aufwendigen Arbeitsprozess zu ersparen.

Das Opfer wurde bestohlen und bezahlt der Täterin nun dennoch 1300 Euro. Was absurd klingt, lässt sich mit prozesstaktischen und wirtschaftlichen Überlegungen erklären. Die Vorgeschichte: Die Supermarktkette hat die Kassierin wegen des Verdachts des Mitarbeiterdiebstahls entlassen. Demnach soll die Frau im Lager des Supermarkts zehn Bierflaschen bereitgestellt haben, die dann ihr Mann dort in Absprache mit ihr gestohlen hat.

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Daraufhin wurde die Mitarbeiterin entlassen. Sie bekämpfte ihre Entlassung mit einer Klage gegen ihren Arbeitgeber am Landesgericht Feldkirch. Denn die Entlassung sei ungerechtfertigt und verspätet erfolgt, behauptete ihr Rechtsanwalt. Die Klägerin sei an keinem Diebstahl am Arbeitsplatz beteiligt gewesen. Selbst eine Kündigung wäre sozialwidrig, weil sie keinen anderen Job mehr finden ­würde.

Außergerichtlich geeinigt

Bei der gestrigen ersten Verhandlung in dem Arbeitsprozess einigten sich die Streitparteien auf eine außergerichtliche Lösung zur sofortigen Beendigung des Verfahrens: Die Entlassene erhält von ihrem Ex-Arbeitgeber 1300 Euro und zieht danach die Klage zurück.

Die Klägerin stimmt dem Kompromiss zu, nachdem die Arbeitsrichterin darauf hingewiesen hatte, dass eine Kündigung wohl nicht sozialwidrig sei. Weil die erst 43-jährige Klägerin in Vorarlberg wohl woanders einen Job als Kassierin finden könnte.

Auch das beklagte Unternehmen war mit der Lösung nach einem richterlichen Hinweis einverstanden. Die Vorsitzende des Senats hatte gesagt, das Prozessrisiko für die beklagte Partei bestehe in der Frage, ob die Entlassung tatsächlich unverzüglich erfolgt sei. Zudem wollte der Beklagtenvertreter verhindern, dass Mitarbeiter des Unternehmens als Zeugen vor Gericht aussagen müssen und so wertvolle Arbeitszeit verloren geht.

Die Richterin merkte an, dass sie die Staatsanwaltschaft über den Diebstahlsverdacht informieren müsse. Das Unternehmen hatte auf eine Straf­anzeige verzichtet.

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