Bekanntlich hatte die Betreiberin PRISES öffentlich bekundet, das Projekt „Seestadt“ in der vorliegenden Form derzeit nicht realisieren zu wollen, gleichzeitig aber bei der Stadt als zuständiger Behörde einen Baubescheid beantragt.
Bewilligung und Bausperre möglich
In weiterer Folge hatte die Stadt durch zwei voneinander unabhängige Rechtsgutachten erhoben, ob sie einerseits zur Ausstellung eines solchen Bescheides verpflichtet und andererseits zum Erlass einer Bausperre berechtigt sei. Zur Klärung des rechtlichen Handlungsspielraumes und, um sich ein möglichst geschlossenes und abgesichertes Bild von den Optionen der Stadt zu machen, wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe aus rechtskundigen Personen aller Fraktionen unter dem Vorsitz von Dr. Heinz Bildstein eingerichtet.
Linhart: „Wir agieren in diesem hoheitsrechtlichen Verfahren als Behörde und halten uns strikt an das Gesetz. Die rechtliche Klärung dieser Causa war notwendig, und wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten der Prüfung ausgeschöpft. Irgendwann muss die Sache aber als abgeschlossen betrachtet werden. Aus rechtlicher Sicht gibt es jedenfalls keine Gründe für die Verweigerung einer bescheidmäßigen Baubewilligung oder für eine einstweilige Bausperre gemäß § 37 Raumplanungsgesetz.“
(red)