Embryos müssen als Lebewesen betrachtet werden. Wenn man sie für kinderlose Paare zur Adoption freigibt, bedeutet dies, bereits bestehendes Leben zu schützen, sagte der katholische Minister. Außerdem würde so die Zahl der Embryonen abgebaut, die sich in den vergangenen Jahren durch die immer häufiger angewandte künstliche Befruchtung angesammelt hätten.
In Italien ist seit dem vergangenen Jahr ein strenges Bioethik-Gesetz in Kraft. Künstlich erzeugte Embryos dürfen nicht eingefroren und zu therapeutischen Zwecken in der Forschung verwendet werden. Bei einer künstlichen Befruchtung dürfen nicht mehr als drei Embryonen hergestellt werden. Es bleibt verboten, die Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten oder Genschäden zu untersuchen, bevor sie der Frau eingepflanzt werden.
Außerdem sind Embryos einem Menschen gleichgesetzt und damit genauso geschützt. Samen- und Eizellenspenden sind nur für Paare erlaubt, bei denen ein Partner dauerhaft unfruchtbar ist.
Die künstliche Befruchtung von Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, allein stehend oder über 50 Jahre alt sind, ist untersagt. Auch die Verwendung von Embryos für wissenschaftliche Forschung ist verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits hunderte italienische Paare zu Fortpflanzungsmedizinern in die Schweiz und andere europäische Länder getrieben.