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Einsparungen bei Arbeitsmarktpolitik

Auch bei den Spar- und Eilpaketen bei Gesundheit und Arbeitsmarkt räumten SPD und Grüne noch strittige Fragen aus.

So einigten sie sich auf umfangreiche Öffnungsklauseln bei der geplanten Nullrunde für die Krankenhäuser und beim Beitragsstopp für die Krankenhäuser. Kuhn wollte den Ausgang des Pensionsstreits nicht als Niederlage für die Grünen werten. Vielmehr sei die Erhöhung auf 19,5 Prozent angesichts der Konjunkturkrise Ausdruck einer gemeinsamen Einschätzung. Die anderen Pläne blieben unberührt.

In der Arbeitsmarktpolitik wollen SPD und Grüne durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe sowie durch Reformen nach dem Hartz-Konzept im kommenden Jahr 5,84 Milliarden Euro sparen. Davon sollen 3,36 Milliarden Euro auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und der Rest auf den Bundeshaushalt entfallen. Dies geht aus den Gesetzentwürfen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Für die Folgejahre bis 2006 wird mit einem Einsparvolumen von über 7 Milliarden Euro gerechnet.

Nach der Gesetzesvorlage sollen Arbeitslosen- und Sozialhilfe mittelfristig zusammengelegt werden. In einem ersten Schritt soll die bisher unterschiedliche Anrechnung von Einkommen der Lebenspartner und von Vermögen angenähert werden. Bei der Arbeitslosenhilfe wird als Höchstbetrag „für freizustellendes liquides Vermögen“ des Arbeitslosen und seines Partners 26.000 Euro genannt; derzeit sind es 67.600 Euro. Für allein stehende Arbeitslose wird der Betrag von 33.800 auf 13.000 Euro gesenkt.

Die bisher aufwändige jährliche Dynamisierung der Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld soll abgeschafft werden. Die Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld werden künftig auf die Dauer eines nachfolgenden Anspruchs auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es wird jedoch sichergestellt, dass ein Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat auf jeden Fall bleibt. Die Gesetzesentwürfe, die bereits an diesem Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten werden sollen, bestehen aus zwei Teilen. Einem Teil muss der Bundesrat zustimmen, der andere Teil ist zustimmungsfrei.

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