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Einreisende nach Österreich müssen sich ab sofort online registrieren

Einreisende müssen bei Kontrollen eine Bestätigung vorlegen können.
Einreisende müssen bei Kontrollen eine Bestätigung vorlegen können. ©APA/ROBERT JAEGER
Ab dem heutigen Freitag müssen sich Einreisende nach Österreich online registrieren. Bei einer Kontrolle muss eine Bestätigung vorgelegt werden.

Einreisende nach Österreich sind seit dem heutigen Freitag dazu verpflichtet, sich im Voraus online zu registrieren. Die entsprechende rechtliche Grundlage, eine Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung, ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Kraft. Bei einer Kontrolle ist die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.

Diese Ausnahmen gibt es

Demnach müssen grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen, das Formular der "Pre-Travel-Clearance" im Voraus ausfüllen und abschicken. Ausnahmen der Registrierungspflicht gibt es laut Gesundheitsministerium für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen.

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise, danach werden sie unwiderruflich gelöscht, versichert das Ministerium. Bei der Registrierung sind anzugeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Email-Adresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen zehn Tage.

Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Registrierungspflicht auch bei Einreisen aus Ländern ohne Quaranatänepflicht

Die vorhergehende Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen aus Ländern ohne Quarantäneverpflichtung. Das sind derzeit Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Personen aus anderen EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Großbritannien sind grundsätzlich berechtigt einzureisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne antreten - außer die Einreise erfolgt aus einem der genannten Staaten ohne Quarantäneverpflichtung.

Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich. Ansonsten ist die Einreise aus allen übrigen Ländern - mit gewissen Ausnahmen wie medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke - weiterhin verboten, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums. ́

Bei der Online-Anmeldung sind Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie jene Länder anzugeben, in denen man sich in den zehn Tagen vor der Reise aufgehalten hat.

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(APA/Red)

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