Wie ein Sprecher des Innenministeriums der APA am Freitag auf Anfrage mitteilte, gelte noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Coronatests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation.
Österreichs Reaktion ist politische Entscheidung
"Wie Österreich konkret reagieren wird, ist eine politische Entscheidung", hieß es. Das Innenministerium sei aber an das rechtsstaatliche Prinzip gebunden, sagte der Sprecher mit Blick auf die geltende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Demnach braucht es bei der Einreise einen nicht negativen Coronatest, der nicht älter als vier Tage ist.
Wird dieser nicht vorgelegt, muss sich die einreisende Person 14 Tage lang in Selbstquarantäne in Österreich begeben. Ausnahmen gebe es für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für Versorgung von Tieren.
Das bedeutet, dass nicht von den genannten Ausnahmen umfasste österreichische Staatsbürger ab heute nach Slowenien einreisen können, bei ihrer Rückkehr aber einen Coronavirus-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Selbstisolation begeben müssen.
(APA/Red)