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Einigung zu Schulunterricht an Fenstertagen

Unterricht findet an den zwei Fenstertagen statt
Unterricht findet an den zwei Fenstertagen statt ©APA (dpa)
Der Streit zwischen Bildungsministerium und Lehrergewerkschaft über den Unterricht an den Fenstertagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam ist beigelegt, berichten "Kleine Zeitung" und "Wiener Zeitung".

Minister und Gewerkschafter bitten in einem gemeinsamen Schreiben unter Hinweis auf den Nachholbedarf wegen der Coronakrise alle Pädagogen, an diesen zwei Tagen freiwillig zu unterrichten.

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Keine gesetzliche Änderung

Gesetzliche Änderungen soll es nicht geben. "Es ist uns bewusst, dass diese freiwillige Leistung wieder einmal viel von Ihnen abverlangen wird", heißt es in dem von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und den Lehrergewerkschaftern Paul Kimberger, Roland Gangl und Herbert Weiss unterschriebenen Brief.

In dem Brief werden die Direktoren der einzelnen Schulen ersucht, die Entscheidung ihrer Lehrer "hinsichtlich einer freiwilligen Öffnung und Durchführung des regulären Unterrichts bis Mittwoch, den 6. Mai 2020 12.00 Uhr, an die jeweilige Bildungsdirektion zu melden". In beiden Wochen (18. bis 22. Mai bzw. 8. bis 12. Juni) sollen beide Schüler-"Schichtgruppen" an je zwei Tagen unterrichtet werden.

Klassen werden geteilt

Für den Unterricht ab dem Zeitpunkt der Schulöffnung für die Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen (18. Mai) werden die Klassen in zwei Gruppen geteilt, die sich im Unterricht abwechseln. "Wenngleich wir die tatsächliche Anzahl der Unterrichtstage reduzieren, so wollen wir doch sicherstellen, dass beide Gruppen in gleichem Ausmaß Unterrichtstage absolvieren können", heißt es im der APA vorliegenden Brief.

Protest der Lehrergewerkschaft

Faßmann hatte bei der Präsentation des Etappenplans zur Öffnung der Schulen angekündigt, dass an den beiden Fenstertagen am 22. Mai und 12. Juni verpflichtender Unterricht stattfinden wird.

Dies stieß auf Protest der Lehrergewerkschafter - die auch darauf hinwiesen, dass die Bundesländer das Recht haben, die jeweiligen unterrichtsfreien Tage festzulegen.

Faßmann hätte somit formal im Nationalrat eine Gesetzesänderung durchbringen müssen, um seinen Plan durchzusetzen.

(APA)

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