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Eine deutsche Studentin verklagt Österreich

In der Quotenregelung für das Medizinstudium ortet die 23-Jährige einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz. Dieses bleibt zumindest bis 2012 bestehen. Video: 

Eine 23-jährige deutsche Medizinstudentin verklagt Österreich, nachdem ihr ein Medizin-Studienplatz an der Med-Uni-Wien verweigert wurde. Als Österreicherin hätte sie sich mit ihrem Prüfungsergebnis beim „Eignungstest zum Medizinstudium“ (EMS) qualifiziert. Für Nicht-Österreicher gelten aber andere Regeln.

Die deutsche Studentin hat beim EMS-Test einen Wert von 110 Punkten erreicht. Wäre sie Österreicherin, hätte es gereicht, da für heimische StudentInnen ein Testwert von 105 Punkten erreicht werden muss, um auf einen Studienplatz zu erhalten. Als Nicht-Österreicher benötigt man allerdings ein Testergebnis von 115 Punkten.

Weiters sind aufgrund der Quotenregelung 75 Prozent der Studienplätze für ÖsterreicherInnen vorgesehen. Die Studentin möchte gegen diese Ungleichbehandlung vorgehen und wenn nötig, bis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um ihr Recht kämpfen. Da hierzulande befürchtet wird, dass in Zukunft Ärztemangel drohe, hat die EU-Kommission Österreich eine Gnadenfrist von fünf Jahren gewährt, bei der die Quotenregelung als gerechtfertigt gilt.

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