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Ein- und Ausreise: Das gilt ab Mittwoch an den Grenzen

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Ab Mittwoch treten entschärfte Einreisebestimmungen für Österreich in Kraft.

Der Neustart des sogenannten kleinen Grenzverkehrs zwischen Bayern und Österreich seit Donnerstag sorgte mancherorts für Verwirrung. So gelten im "4-Länder-Eck" der Bodenseeregion auf relativ engem Raum zahlreiche unterschiedliche Corona-Regelungen.

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Ab 19. Mai gelten folgende Ein- und Ausreise-Regelungen:

EINREISE NACH VORARLBERG

Die bisher obligatorische Quarantäne-Pflicht entfällt bei der Einreise aus Staaten mit einem geringem Infektionsgeschehen, wenn an der Grenze ein Impf- oder Genesungszertifikat bzw. ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden können.

Wichtig: Verpflichtend bleibt die Vorab-Registrierung mittels elektronischem Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance- PTC).

Registrierung vor Einreise bleibt erforderlich

Eine Vorab-Registrierung mittels elektronischem Einreiseformular (sogenannter Pre-Travel-Clearance- PTC) bleibt weiterhin bei jeder Einreise bzw. Wiedereinreise verpflichtend. Die Anmeldung sollte im vorab Internet unter https://entry.ptc.gv.at erfolgen. Pendler müssen das Formular weiterhin alle 28 Tage erneuern.

Staaten mit einem geringem Infektionsgeschehen sind unter anderem:

  • Deutschland
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Italien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Portugal
  • Spanien

Bei der Einreise aus diesen Ländern entfällt die Quarantäne, wenn ein Impf- oder Genesungszertifikat bzw. ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden können. Ist das nicht der Fall, ist innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzumachen.

Der Nachweis einer Impfung ist ein ausgestelltes Impf-Dokument, beispielsweise der gelbe Impfpass. Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gilt der Impfnachweis für drei Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf neun Monate.

Als zulässiges Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den zurückliegenden sechs Monaten überstandene COVID-19-Infektion. Das ist beispielsweise ein behördlicher Absonderungsbescheid.

Risiko- oder Hochinzidenzstaaten:

  • Kroatien
  • Litauen
  • Niederlande
  • Schweden

Geimpfte, Genesene und Getestete aus diesen Staaten dürfen einreisen, wenn sie die erforderlichen Nachweise vorlegen können. Getestete müssen jedoch in Quarantäne. Diese lässt sich aber ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beenden.

Virusvariantenstaaten

Weiterhin nur eingeschränkt möglich bleibt die Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit: Brasilien, Indien und Südafrika).

Und auch die Einreise aus sonstigen Staaten, die nicht der EU angehören, - etwa Russland, Türkei, Bosnien, Ukraine, Serbien, Großbritannien-, bleibt im Wesentlichen österreichischen Staatsbürgern, EU-Bürgern und Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bzw. EU-Staaten vorbehalten.

AUSREISE IN DIE SCHWEIZ/LIECHTENSTEIN

Vorarlberg zählt für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit aktuell nicht zur Liste der Risikoländer. Wer also von Vorarlberg aus in die Schweiz fährt muss sich nicht registrieren und hat keine Quarantäneverpflichtung. Für die Einreise von Vorarlberg in die Schweiz wird auch keine negatives Testergebnis bzw. keine Impfung verlangt. Die selben Regelungen gelten für Liechtenstein.

Achtung! Für die Rückreise nach Vorarlberg gelten die österreichischen Einreisebestimmunge (Getestet, Genesen oder Geimpft plus Einreiseformular).

AUSREISE NACH DEUTSCHLAND

Seit Donnerstag gilt die neue deutsche Einreiseverordnung. Diese beinhaltet eine Ausnahme von Test- und Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte oder Genesene bei der Einreise aus Österreich. Getestete Personen können sich ebenso mit Vorweis ihres Tests aus der Quarantäne befreien.

Das heißt: Getestete, vollständig Geimpfte und genesene Personen aus Vorarlberg müssen in Deutschland nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Geimpfte Personen: Impfnachweis in Papier- oder digitaler Form. Achtung: die letzte erforderliche Impfung muss 14 Tage zurückliegen.

Genesene Personen: Nachweis, dass ein positiver PCR Test max. 6 Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt.

Getestete Personen: Es wird empfohlen, das negative Testergebnis bereits bei Einreise mit sich zu führen. Als Nachweis für Getestete gilt ein Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden).

Kleiner Grenzverkehr:

Seit 12. Mai können Vorarlberger zudem im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs wieder ohne Quarantänepflicht für max. 24 Stunden nach Bayern (auch Baden-Württemberg) einreisen.

Man kann also bis zu 24 Stunden im Nachbarland verbringen. Voraussetzung ist, dass man keine typischen Symptome einer Corona-Infektion hat. Treffen von Freunden und Verwandten sind grenzübergreifend wieder erlaubt. Auch Einkaufsverkehr ist zugelassen. Unter "Kleinem Grenzverkehr" ist der Grenzübertritt aus/nach grenznahen Gebieten zu verstehen.

Für die Rückreise von Deutschland nach Vorarlberg ist weiterhin die Anmeldepflicht notwendig. Diese ist mit dem "Pre-Travel-Clearance-Formular" möglich.

Was zählt zum "kleinen Grenzverkehr"?

in Bayern:

die Landkreise Freyung-Grafenau, Passau, Rottal-Inn, Altötting, Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Ostallgäu, Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie die kreisfreien Gemeinden Passau, Rosenheim, Kaufbeuren und Kempten (Allgäu).

in Baden-Württemberg:

die Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Konstanz.

(red)

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