Pyrotechnik. So schön der Anblick leuchtender und funkelnder Feuerwerke sein kann die bunte und laute Pracht ist mit etlichen Gefahren verbunden. Daher ist der richtige Umgang mit Raketen, Böllern und anderen Knallkörpern das Um und Auf.
Richtiger Umgang
So sollten vor jedem Gebrauch von Feuerwerksartikeln die Gebrauchsanweisung durchgelesen und eventuelle Warnhinweise beachtet werden. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (siehe Factbox) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produkts in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist. Raketen sollten niemals direkt aus der Hand, sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche gezündet werden. Versager sollten niemals nachkontrolliert oder gar nachgezündet, sondern mit Wasser übergossen werden, um eine unkontrollierte Zündung zu verhindern. Böller sollten niemals in Behältern, geschlossenen Räumen oder in der Nähe von größeren Menschenansammlungen gezündet werden. Zu den entzündeten Feuerwerkskörpern sollte stets ein Sicherheitsabstand von einigen Metern eingehalten werden. Doch nicht nur die sicherheitstechnischen, auch die rechtlichen Bestimmungen von Feuerwerksartikeln sollten beachtet werden: So ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Klassen in unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen Zonen wie Krankenanstalten und Altenheimen generell verboten. Auch in Ortsgebieten ist das Abfeuern von Feuerwerksartikeln der Klassen II, III und IV generell untersagt. Der zuständige Bürgermeister kann für bestimmte Ereignisse aber Ausnahmebewilligungen erteilen, weiß Uta Bachmann von der Sicherheitsdirektion Vorarlberg.
Zahlreiche Anzeigen
Anlässlich des vergangenen Jahreswechsels 2008/09 kam es in Vorarlberg zu keinen schwerwiegenden Vorfällen. Aufgrund von Übertretungen des Pyrotechnikgesetzes wurden jedoch 28 Organstrafverfügungen verhängt sowie 118 Anzeigen erstattet.