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Ehefrau in Wien-Favoriten erstochen: Lebenslange Haft für Täter

Heute fand der Prozess gegen den 67-Jährigen statt, der seine Frau getötet haben soll.
Heute fand der Prozess gegen den 67-Jährigen statt, der seine Frau getötet haben soll. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Für jenen Mann, der am 20. Mai 2018 seine Ehefrau in Wien-Favoriten erstochen haben soll, wurde heute am Wiener Schwurgericht das Urteil gesprochen.

“Es ist ein sehr tragischer Fall”, hat ein 67-Jähriger am Montag zu Beginn seines Mordprozess einem Wiener Schwurgericht erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, am 20. Mai 2018 seine Ehefrau in Favoriten abgepasst und an der Ecke Leebgasse/Buchengasse erstochen zu haben. Er sei “teilweise schuldig, weil sie nicht mehr am Leben ist. Aber ich trage sie noch immer im meinem Herzen”, sagte der Angeklagte.

“Ich liebe meine Frau immer noch”, versicherte der gebürtige Kosovare, “ich trage ein Leibchen von ihr am Körper.” Zum Beweis dafür wollte er sogar seinen Pullover und sein Hemd lüften, was die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter unterband.

Motiv: Angebliche Wut über Gotteslästerung

Auf die Frage, weshalb er mit einem Küchenmesser acht Mal auf die 59-Jährige eingestochen hatte, erwiderte der Angeklagte, diese hätte bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße im Zuge eines Wortgefechts ein “schmutziges Wort” gesagt, das er nicht wiedergeben wolle, ihn am Kragen gepackt und bespuckt. “Schmutz ist mein Geschäft”, forderte ihn die Richterin zu detaillierteren Angaben auf, was er auch tat. Auf die seiner Meinung nach gotteslästerlichen Äußerungen seiner Frau seien Wut und Zorn in ihn gefahren, führte der 67-Jährige weiter aus: “Ich war außer mir.” Seine Frau habe “eine abnormale Provokation” begangen und darüber hinaus noch den Verdacht geäußert, er habe ein Naheverhältnis zu ihrer Nichte: “Wenn sie keinen Gott hat, hat sie kein Recht mehr in der Gesellschaft zu leben.”

In Tötungsabsicht habe er aber keinesfalls zugestochen, beeilte sich der Mann zu betonen: “Das schwöre ich Ihnen bei meinem letzten Tropfen!” Er sei im Tatzeitpunkt “seelisch zerstört” gewesen, ihm sei “dunkel vor Augen geworden”. Er wisse nicht mehr, “wie ich gestochen habe. Ich habe kein Blut gesehen. Ich hab’ gemeint, ich habe sie vielleicht verletzt. Ich habe überhaupt nicht an ein Tötungsdelikt gedacht.” Es sei schwer, das zu beweisen, “aber ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passieren wird.”

Verdächtiger: Bereits mehrere Vorstrafen

Der 67-Jährige ist allerdings bereits zwei Mal im Gefängnis gesessen, weil er in jüngeren Jahren zwei Frauen getötet hatte. In den 1970er-Jahren wurde er in Deutschland verurteilt, weil er in betrunkenem Zustand seine damalige Freundin erstochen hatte. Eigenen Angaben zufolge verbüßte dafür 20 Monate. 1992 verhängte das Schweizer Kantonsgericht Graubünden über den Kosovaren wegen Mordes 17,5 Jahre Haft. Bei einem Raub hatte er einer Frau ein Messer elf Mal in Gesicht, Hals und Brustkorb gerammt.

In Wien wurde der Mann dann 2008 wegen Suchtgifthandels zu fünf Jahren verdonnert. Im Gefängnis lernte er seine spätere Ehefrau kennen. Als diese entlassen wurde, heirateten die beiden, nach Verbüßung seiner Strafe zog er bei ihr ein. Zwei Mal zeigte sie ihn wegen gefährlicher Drohung an. Beide Verfahren wurden eingestellt. Das erste Mal zog sie ihre belastenden Angaben zurück, beim zweiten Mal reichte die Beweislage nicht aus.

Ende Dezember 2016 verließ die Frau den Kosovaren und begab sich für ein paar Wochen in ihre serbische Heimat. Als sie im Februar 2017 zurück nach Wien kam, wohnte sie bei ihrem Sohn. Ihrem Mann verschwieg sie die Adresse, die dieser jedoch herausbekam, indem er ihrer Nichte für die entsprechenden Informationen Geld bezahlte.

Staatsanwältin Andrea Kain betonte, das Motiv sei nicht die Beleidigung Gottes, sondern Eifersucht gewesen. Der Angeklagte habe die Trennung nicht verkraftet: “Er konnte das nicht akzeptieren.” Daher habe er ein 30 Zentimeter langes Filetiermesser eingesteckt und sei damit seiner Frau gegenüber getreten.

Wien-Favoriten: Frau hatte 16 Zentimeter tiefe Stichwunde

Der Angeklagte brachte seiner Ehefrau bis zu 16 Zentimeter tiefe Stichwunden bei, was darauf hindeutet, dass er das Messer mit äußerster Wucht geführt haben dürfte. Die 59-Jährige, die noch einen Fluchtversuch unternommen hatte, von dem Kosovaren aber eingeholt wurde, hatte keine Überlebenschance.Wie der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp erläuterte, wurde die Frau sieben Mal im Brustbereich verletzt. Ein Mal drang die Klinge in den Rücken. Die rechte Brusthöhle wurde eröffnet, der Herzbeutel und die Körperhauptschlagader durchsetzt. Abschürfungen und Schnittwunden an der rechten Hand belegten Abwehrversuche der Frau.

Die Bluttat wurde von drei jungen Bulgaren beobachtet. Die Männer brachten den bewaffneten 67-Jährigen zu Boden, einer von ihnen fixierte ihn mit einer Halsklammer und entwand ihm das Messer. Dann ließen sie ihn aufstehen, verständigten die Polizei und umringten den Mann, um ihn an der Flucht zu hindern. Der 67-Jährige erklärte ihnen – wie sie nun als Zeugen angaben – er habe “aus Liebe Scheiße gemacht”. Als er festgenommen wurde, meinte er zu den Beamten, er habe seine Frau “umgebracht”, weil er “es nicht mehr ausgehalten habe”, wobei er auf seine Eifersucht verwiesen haben soll.

Ehefrau in Wien-Favoriten erstochen: Lebenslange Haft

Ein 67-jähriger Mann, der am 20. Mai 2018 seine Ehefrau auf offener Straße in Wien-Favoriten erstochen hat, ist am Montag am Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Aufgrund der Tatumstände und der massiven einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten “war mit der Höchststrafe vorzugehen”, sagte Richterin Eva Brandstetter.

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, reagierte der 67-Jährige mit längerem Schweigen, ehe er bejahte. Dann meinte er ergänzend: “Ich bin nicht gestraft worden, weil ich diese Tat begangen habe, sondern weil ich Albaner habe.” Die nächste Frage, ob er das Urteil akzeptiere, beantwortete er dann nicht mehr. Statt dessen hielt er in seiner Muttersprache einen Monolog und wurde schließlich von zwei Justizwachebeamten aus dem Saal gebracht. Verteidigerin Irene Pfeifer erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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