Wie berichtet, brach der tatverdächtige Ehemann bei einer Einvernahme am 12. Juli zusammen. Ein Arzt erklärte den 30-Jährigen für vernehmungsunfähig, das Verhör musste abgebrochen werden. Noch immer befindet sich Michael W. im LKH Rankweil. Auf unabsehbare Zeit ist keine Einvernahme möglich, sagt Daniel Simma, stellv. Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die Polizei sei jedoch angewiesen, regelmäßig beim behandelnden Arzt nachzufragen.
Noch nicht entschieden wurde über den Einspruch von Verteidiger Nicolas Stieger. Wir warten die nächste Einvernahme ab. Die erste war inhaltlich nicht ausreichend, begründet Simma. Stieger hatte die Einvernahme seines Mandanten, zwei Tage nach der Operation, als rechtsstaatlich problematisch bezeichnet. Würde dem Rechtsmittel Folge geleistet, dürften die bisherigen Aussagen von Michael W. nicht verwertet werden.