Wie der Anwalt der Volksbank Vorarlberg, Dr. Wolfgang Hirsch, am Mittwoch mitteilt, haben neuerlich Besucher des EDRO Unterhaltungszentrums Schreiben mit der Androhung einer Besitzstörungsklage erhalten.
Anzeigen gegen Anwälte und Drobez
Aus diesem Grund sah man sich nun gezwungen nicht nur den Linzer Rechtsanwälten mit einer Disziplinarklage zu drohen, sondern auch eine weitere Strafanzeige wegen Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen Mag. Burkhard Doblander und Erich Drobez einzureichen. An der Tatsache, dass die Behauptungen über die Besitzverhältnisse durch Drobez falsch seien, habe sich nichts geändert.
Streitpunkt Nutzungsrechte
Während Drobez offensichtlich darauf beharrt, dass er bestimmen kann wer auf dem Parkplatz sein Fahrzeug abstellen darf, sehen die Anwälte der Volksbank die Sachlage klar. In dem mit der Firma XXXLutz abgeschlossenen Pachtvertrag sei lediglich vereinbart worden, dass die Firma EDRO GmbH den Besuchern des Unterhaltungszentrum die Parkplätze zur Verfügung stellen kann. “Weder Drobez, noch die EDRO GmbH waren berechtigt, Besuchern des Unterhaltungszentrums zu untersagen, die Parkflächen, die im Besitz der XXXLutz GmbH sind, zu benützen”, heißt es in der VOL.AT vorliegenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
Volksbank empfiehlt nicht zu bezahlen
Auch weiterhin empfiehlt die Volksbank, die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen, zu ignorieren. Weiters hat die Volksbank ja bereits zugesichert, die Kosten für allfällige Klagen durch die EDRO GmbH zu übernehmen.