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Eckpunkte für Hausbesorgergesetz "stehen"

Der 2000 als Gesetz abgeschaffte Berufsstand der Hausmeister soll ab kommendem Herbst auferstehen. Der Hausbesorger-neu wird eine normale 40-Stundenwoche haben und weder Rechtsanspruch auf eine Dienstwohnung noch einen besonderen Kündigungsschutz haben, berichtete die ORF-ZiB1 am Mittwoch. Anwesenheitspflicht bestehe "nach Notwendigkeit".

Sollten sich durch den Hausbesorger die Betriebskosten allzusehr verteuern, haben die Mieter das Recht, seine Anstellung abzulehnen. Ausgangspunkt des neuen Gesetzes war eine Volksbefragung im Februar, bei der 81,7 Prozent der abstimmenden Wiener für ein neues Hausbesorgergesetz votiert hatten. Das neue Gesetz wird freilich bundesweit gelten.

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