Eccher will keine Geldwäscherei betrieben haben

Der Vorarlberger soll laut Anklage wissentlich aus einem Verbrechen herrührende Vermögensbestandteile – nämlich Teile der illegalen Spende der teilverstaatlichten Telekom Austria (TA) ans BZÖ – verschoben haben, indem er die Überweisung von Telekom-Geldern in Höhe von 320.400 Euro von der Werbeagentur des vom BZÖ als eine Art Subunternehmer für den grafischen Bereich beschäftigten Kurt S. auf das Orange-Konto veranlasste.
Dass die Gelder mit seinem Wissen auf Basis eines erst nachträglich rückdatierten Rahmenvertrags flossen, stellte Eccher in Abrede. Orange habe drei Rechnungen an Kurt S. gelegt, die fakturierten Leistungen “für den Wahlkampf in den Ländern” wären “mehr als erbracht” worden. Es habe sich keineswegs um “Scheinrechnungen” gehandelt.
“Ich hatte keine Ahnung”
Dass den Vermögenszuwachs die Telekom finanziert hatte, sei ihm nicht bekannt gewesen: “Ich hatte keine Ahnung von Telekom-Schmiergeldern.” Er habe “niemandem bei der Telekom gekannt” und sei “ordentlich mit den Geldern umgegangen, die mir zur Verfügung gestanden sind”. Er sei davon ausgegangen, dass die eingelangten Gelder vom BZÖ-Mandatar Klaus Wittauer herrührten: “Ich hab’ gehört, das ist das Geld vom Klaus. Das war für mich ausreichend.” Er habe es für durchaus möglich gehalten, dass es sich dabei um private Gelder Wittauers handelte: “Es war allgemein bekannt, dass er nicht so schlecht situiert war.”
Das BZÖ hatte für den Wahlkampf 2006 ein Budget von 4,3 Mio. Euro zur Verfügung. Mit knapp einer Mio. Euro soll die TA der Staatsanwaltschaft zufolge einen erheblichen Teil davon auf unrechtmäßige Weise zur Verfügung gestellt haben. Eccher schloss auf Befragen ausdrücklich aus, dass bei Orange je “direkt” Parteispenden eingegangen wären.
Auch Gorbach sollen aussagen
Die zwischenzeitlich zusammengelegten Verfahren um die Parteienfinanzierung der Telekom Austria in Richtung FPÖ und BZÖ dürften Anfang August wieder getrennt werden – und zwar tageweise. Das sagte Richter Michael Tolstiuk am Dienstag und stellte für diesen Fall auch ein Urteil im FPÖ-Verfahren in der nächsten Verhandlungswoche in Aussicht. Fortgesetzt wird der Prozess jedenfalls am 5. August mit der Befragung zweier Polizisten im Verfahren rund um Ex-FP-Werber Gernot Rumpold. Vom Gericht beschlossen wurde am Dienstag eine Reihe von Beweismittelanträgen der Verteidigung. Abgelehnt wurde dagegen das von der Staatsanwaltschaft beantragte Sachverständigengutachten über die aktuelle Finanzlage der FPÖ. Damit sollte geklärt werden, ob die FPÖ in der Lage wäre, im Fall einer Verurteilung im Rumpold-Verfahren die von der Telekom Austria geflossenen 600.000 Euro zurückzuzahlen. Für Tolstiuk besteht an der Zahlungsfähigkeit der Partei allerdings kein Zweifel. Auch FP-Vertreter Walter Fleissner hatte zuvor versichert, eine Rückzahlung wäre im Fall des Falles “kein Problem”.
Aussagen sollen im BZÖ-Verfahren die früheren BZÖ-Minister Karin Gastinger und Hubert Gorbach. Beide werden als Entlastungszeugen der Verteidigung geladen. Auf Antrag des BZÖ sollen außerdem VP-Generalsekretär Hannes Rauch und der frühere ÖVP-Organisationsreferent und Telekom-Manager Michael Fischer aussagen. Ebenso geladen werden Gastingers Ex-Kabinettschef Michael Schön und BZÖ-Sprecher Heimo Lepuschitz. Im FP-Verfahren noch geladen werden soll Rumpolds Ex-Frau Erika Daniel.