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E-Wirtschaft sieht nach Verbund-Urteil Handlungsbedarf

Nach dem Verbund-Urteil könnten weitere Änderungen folgen.
Nach dem Verbund-Urteil könnten weitere Änderungen folgen. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Die heimische Elektrizitätswirtschaft ortet Handlungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Rechtsrahmen für Preisänderungen bei Stromlieferverträgen für Endkunden sei "derzeit unzureichend".
Unternehmerverband will Kartellprüfung
Sind hohe Energiepreise gerechtfertigt?

Im Februar hatte das Handelsgericht die Preiserhöhung des Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, hieß es vom Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte.

Verbund kündigte nach Urteil Rechtsmittel an

"Werden die Strommengen nicht tatsächlich an der EEX erworben, sondern konzernintern erzeugt, ist ein Index, der den ÖSPI als Berechnungsgrundlage heranzieht, nicht sachgerecht, um die subjektiven Äquivalenz des Vertrages beizubehalten", heißt es im Handelsgericht-Urteil.

Auch Änderungen der Lieferbedingungen auf Basis von Paragraph 80 2a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) stehen in der Kritik und wurden in Zuge von Rechtsgutachten in Frage gestellt. "Diese Situation führt zu großer Rechtsunsicherheit", kritisiert der Verband. Für "gut funktionierende" Kundenbeziehungen müsse "klar sein welche rechtlichen Regelungen bei der Änderung oder Kündigung von Verträgen gelten". Die Energieversorger in Salzburg, Tirol und Vorarlberg prüfen derzeit aufgrund der rechtlichen Situation die Gestaltung ihrer Tarife.

Vertragskündigungen bei EVN

Der börsennotierte niederösterreichische Energieversorger EVN kündigte vergangenen Freitag an, in den nächsten Wochen knapp 300.000 Strom- und Gaskunden die Verträge zu kündigen, deren Tarife an den Österreichischen Strom- und Gaspreisindizes (ÖSPI & ÖGPI) gekoppelt sind. E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch verwies auf eine gewisse Rechtsunsicherheit in Bezug auf Preisänderungen bei Energieverträgen, die die EVN offenbar zu diesem Schritt bewogen habe. Er schloss nicht aus, dass nun auch andere Unternehmen mit ähnlichen Wertsicherungsklauseln Verträge kündigen, um neue abzuschließen.

Der Branchenverband Oesterreichs Energie hat nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um einen Vorschlag für eine rechtssichere Ausgestaltung von Lieferbedingungen für Stromlieferverträge zu erarbeiten.

(APA/Red)

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