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E-Learning für Wahlhelfer soll Probleme am Wahltag vermeiden

Am 29. September treten die Österreicher in die Wahlkabine.
Am 29. September treten die Österreicher in die Wahlkabine. ©APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Intensive Schulungen via Internet sollen die Mitglieder der Wahlbehörden auf die Nationalratswahl vorbereiten und Probleme wie 2016 vermeiden. Ab Montag wird auch eine Hotline für die Wähler angeboten.

Nach den Problemen bei der Bundespräsidentenwahl 2016 - die einigen Mitgliedern von Wahlbehörden sogar strafrechtliche Verurteilungen eintrugen - setzt das Innenministerium auf intensive Schulung und Anweisungen für Wahlbehörden. Ab 2. September können alle Befassten online wieder alle für sie wichtigen Wahlrechtsdetails lernen und mit Kontrollfragen überprüfen, wie sattelfest sie sind.

Fast 100.000 Personen bei der NR-Wahl im Einsatz

Am Wahlsonntag 29. September werden fast 100.000 Personen in rund 10.300 Wahllokalen bzw. "fliegenden" Behörden im Einsatz sein. Dass das Gelingen der Wahl wesentlich von ihnen abhängt, weiß man seit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 - die mittlerweile auch zu Verfahren und Verurteilungen geführt hat.

Um Ähnliches bei der Nationalratswahl zu vermeiden, wurden alle Befassten schon vor zwei Jahren besonders geschult. Damals wurde erstmals die Online-Schulung angeboten. Außerdem hat das Innenministerium den "Leitfaden" erweitert: In der (ebenfalls elektronisch angebotenen) Unterlage sind alle Schritte der Wahlbehörden detailliert dargestellt - in zwei Ausgaben, einer für Gemeinden, einer für Landes- und Bezirkswahlbehörden.

Innenministerium informiert in leichter Sprache

Ausführlich informiert werden aber auch die Wahlberechtigten. Ab morgen, Montag, gibt es für sie wieder eine Telefon-Hotline - unter 0800 20 22 20 bzw. (+43 1) 531 26 DW 2700 aus dem Ausland. Und das Innenministerium informiert auch wieder in leichter Sprache. Auf der Homepage www.nationalratswahl2019.at kann man auf B1-Niveau - also ohne "Juristendeutsch", in kurzen Sätzen, mit Erklärung schwieriger Wörter - alles Wissenswerte nachlesen.

"Es besteht keine Wahlpflicht. Das heißt, Sie dürfen wählen, aber Sie müssen nicht wählen" wird leicht verständlich erklärt. Oder den Briefwählern: "Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Das heißt, Sie wählen ganz alleine. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen. Niemand darf Ihnen dabei zusehen."

(APA/red)

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