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So viel Pension bekommen Landesbeamte in Vorarlberg im Schnitt

Pensionen für Landesbeamte wirken hoch. Allerdings muss man beim Vergleich mit ASVG-Pensionen mehrere Faktoren beachten.
Pensionen für Landesbeamte wirken hoch. Allerdings muss man beim Vergleich mit ASVG-Pensionen mehrere Faktoren beachten. ©VOL.AT, Canva
In Altersarmut gerät Vorarlbergs Beamtenschaft nicht. Ein direkter Vergleich mit ASVG-Pensionen ist allerdings nicht zielführend - zu unterschiedlich sind Umfang der Wochenarbeitszeit, Berufsprofile und das Pensionsantrittsalter sowie verschieden hohe Eigenbeiträge ohne Deckelung und die fehlende Abfertigung für Beamtinnen und Beamte.

Jetzt weiterlesen: Dieser Artikel enthält weitere exklusive Details über die Beamtenpensionen in Vorarlberg – und warum der direkte Vergleich mit ASVG-Pensionen oft in die Irre führt. Erfahren Sie:

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  • Wie hoch die tatsächlichen Eigenleistungen der Beamtinnen und Beamten sind,
  • warum Teilzeitquoten den Vergleich verzerren,
  • und welche Änderungen das Pensionssystem seit 2000 erlebt hat.

Die 355 Vorarlberger Beamtinnen und Beamten aus Landesverwaltung und Landeskrankenhäusern, die sich per 31. Dezember 2023 im fachlich so bezeichneten Ruhegenuss befunden haben, erhielten zu dem Zeitpunkt eine durchschnittliche Monatspension von 6.474,13 Euro brutto. Ihre 130 Hinterbliebenen bekamen zu diesem Stichtag eine durchschnittliche Monatspension von 3.108,63 Euro.

Jene 17 Beamtinnen und Beamten aus den genannten Bereichen, die 2023 neu in den Ruhestand eingetreten sind, sehen im Durchschnitt jeden Monat 5.820,44 Euro brutto auf ihrem Konto eintreffen. Das ist dem Rechnungsabschluss 2023 des Landes Vorarlberg zu entnehmen.

Deutlich höher als andere Pensionen

Damit fallen die Ruhegenuss-Bezüge der Vorarlberger Beamtinnen und Beamten aus der Landesverwaltung deutlich höher aus als die Pensionen aller anderen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, denen erstmals 2023 eine Pension zuerkannte wurde. Denn die durchschnittliche Alterspension von Männern und Frauen betrug damals gemäß dem Informationssystem OPIS des Sozialministeriums 1.750 Euro und die durchschnittliche Invaliditätspension 1.283 Euro. 

Direkter Vergleich der Pensionshöhen kaum möglich

Angesichts dieser markant unterschiedlichen Zahlen könnte man jetzt die bekannten Beamten-Ressentimens hervorkehren, die da "fast todsicherer Arbeitsplatz auch in Krisenzeiten, gutes Einkommen und hohe Pension" lauten. Allerdings greift so ein direkter Vergleich zu kurz. Das zeigte sich beim wpa-Interview mit Markus Vögel, dem Leiter der Personalabteilung des Landes Vorarlberg. "Die Pensionssysteme von ASVG-Versicherten und Beamtinnen und Beamten unterscheiden sich fundamental", so Vögel.

Seit 25 Jahren keine Pragmatisierungen mehr in Vorarlberg

Grundsätzlich wolle er festhalten, dass in der Vorarlberger Landesverwaltung seit dem Jahr 2000 nicht mehr pragmatisiert (was de facto unkündbar bedeutet) werde. Per Ende 2024 habe es noch 137 aktive Beamtinnen und Beamte im Landesdienst gegeben, weitere 524 Personen hätten Ruhebezüge erhalten. "Bis spätestens 2038 wird es hier keine aktiven Beamtinnen und Beamten mehr geben." Zudem habe es im Jahr 2009 eine Novelle im österreichischen Beamtendienstrecht für alle nach dem 31. Dezember 1959 Geborenen gegeben, mit welcher deren Pensionen den ASVG-Pensionen schrittweise angeglichen werden.

Mehrere markante Unterschiede

Vergleicht man die Kennzahlen der beiden Pensionssysteme, so zeigt sich im Detail eine Reihe von Unterschieden. So betrug das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von Vorarlbergs Beamtinnen und Beamten in der Landesverwaltung im Jahr 2023 genau 63,5 Jahre. Gemäß OPIS sieht es österreichweit bei allen Pensionistinnen und Pensionisten (ASVG etc.) etwas anders aus: So lag das durchschnittliche Antrittsalter von Männern und Frauen in der Alterspension im Jahr 2023 bei nur 61,9 Jahren.

Beamtenschaft arbeitet fast immer Vollzeit

Dazu kommt: Nach Angaben von Vögel arbeiten Beamtinnen und Beamte im Landesdienst durchschnittlich 38,7 Wochenstunden und damit nahezu immer Vollzeit. Gemäß Statistik Austria lag unterdessen die Teilzeitquote bei ASVG-Versicherten (m./w.) im Jahr 2024 bei 31,5 Prozent und damit bei gut einem Drittel.

Vögel verweist zudem darauf, dass man mit der Beamtenschaft eine einzelne Berufsgruppe herausgreife und sie dann mit der Masse aller ASVG-Versicherten vergleiche. "Bei den ASVG-Versicherten gibt es auch viele Hilfsdienste und ausführende Dienste. Die Beamtinnen und Beamten haben häufig akademische Abschlüsse und bekleiden überproportional oft Führungspositionen." Der direkte Vergleich dieser beiden Gruppen führe zu einem verzerrten Bild, da man hier mitunter sehr unterschiedliche Berufsgruppen gegenüberstelle.

Unterschiedliche Beiträge ohne Deckelung

Darüber hinaus gibt es auch bei Unterschiede bei den Beiträgen. So entrichten Beamtinnen und Beamte in Vorarlbergs Landesverwaltung während ihres Aktivstandes einen Ruhebezugsbeitrag in Höhe von 11,75 Prozent (auf für Nebenbezüge und Sonderzahlungen). "Dabei gibt es keine Deckelung beziehungsweise keine Höchstbeitragsgrundlage wie im ASVG", so Vögel. Bei ASVG-Versicherten beläuft sich der Pensionsbeitrag der Arbeitnehmenden auf 10,25 Prozent, wobei Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze und über der Höchstbeitragsgrundlage keine Beiträge zur Pensionsversicherung leisten.

Keine Abfertigung für Beamte

Zuguterletzt verweist Vögel noch auf das Thema Abfertigung. Denn Beamtinnen und Beamten stehe im Gegensatz zu ASVG-Versicherten keine Abfertigung zu, nicht einmal nach jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit. "Die Abfertigung im ASVG umfasst in solchen Fällen zwölf Monatsbezüge zuzüglich Sonderzahlungen bei einem Steuersatz von sechs Prozent. Bis die Beamtenschaft diesen Vorteil durch höhere Ruhebezüge aufgeholt hat, dauert es mehrere Jahre."

(WPA)

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