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DSN in Österreich für Oligarchen-Vermögen zuständig

Die Zuordnung von Oligarchen-Vermögen gehört in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der DNS.
Die Zuordnung von Oligarchen-Vermögen gehört in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der DNS. ©APA/FLORIAN WIESER (Symbolbild)
Die Zuordnung von Oligarchen-Vermögen fällt in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).
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Nutzung von eingefrorenen Gütern

"Wir haben bisher zwei Treffer. Das bedeutet, dass wir bei zwei Personen, die auf der Sanktionsliste stehen, wahrgenommen haben, dass es sich hier um Eigentumsverhältnisse im Bereich von Immobilienbesitz handelt", sagte der für den Bereich Nachrichtendienst zuständige DSN-Vizedirektor David Blum am Freitag im Ö1-Morgenjournal.

Österreich: DSN für Zuordnung von Oligarchen-Vermögen zuständig

Durchforstet werden unter anderem das Grundbuch, Firmenbuch und das Register wirtschaftlicher Eigentümer. Das Problem ist, dass die wahren Eigentümer oft nicht selbst darin stehen. "Wesentliche Herausforderung ist, dass wir sehr häufig auf Umgehungskonstruktionen stoßen, auch Mittelsmänner oder Offshore-Firmen verwendet werden, um die Eigentumsverhältnisse zu verschleiern", so Blum.

DSN Teil des Innenministeriums

Die im Innenministerium angesiedelte DSN geht auch Verdachtsfällen, Hinweisen von ausländischen Nachrichtendiensten sowie Medienberichten nach. Um Schlösser, Villen, Boote oder Flugzeuge zu beschlagnahmen, muss die DSN allerdings nachweisen, wer hinter der Eigentümer-Struktur steht. Für das Einfrieren von Geldvermögen sind die Banken zuständig. Laut ORF-Radio soll bisher in Österreich ein mittlerer dreistelliger Millionen-Betrag eingefroren sein - an Geld von sanktionierten Personen.

Aufgabe von DSN-Mitarbeitern

Ein Sprecher des Innenministeriums betonte gegenüber der APA, dass das DSN "nur einen von vielen Parts bei der Umsetzung" habe. Aufgabe der Mitarbeiter des DSN sei es, die Namen auf der EU-Sanktionsliste in Polizeidatenbanken, Firmenbuch und Grundbuch abzufragen und Treffer den Gerichten zu melden. Die Entscheidung obliege dann den Gerichten.

(APA/Red)

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