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Drohnenflüge in sensiblen Zeiten: Was jetzt besonders zu beachten ist

Drohnenalarm in Europa: Darauf sollte man bei privaten Drohnenflügen derzeit besonders achten.
Drohnenalarm in Europa: Darauf sollte man bei privaten Drohnenflügen derzeit besonders achten. ©Canva/Themenbild
Drohnen-Alarm in Europa: Regeln, Pflichten und was private Nutzer jetzt unbedingt wissen müssen.

Nach mehreren mysteriösen Drohnensichtungen über europäischen Städten wie Oslo, Kopenhagen und München reagierten Behörden empfindlich: Flughäfen wurden gesperrt, Sicherheitszonen ausgeweitet – sogar von gezielten Drohnenabschüssen ist inzwischen die Rede. Vor diesem Hintergrund warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) eindringlich: Auch private Drohnenflüge stehen nun besonders im Fokus – rechtlich wie sicherheitstechnisch.

Keine Ausreden mehr: Wer fliegt, muss sich auskennen

"Drohnenflüge sind aktuell ein sehr sensibles Thema. Wer sich einfach eine Drohne bestellt und losfliegt, kann schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten", so KFV-Chefjurist Dr. Armin Kaltenegger. Besonders heikel wird es, wenn dabei auch noch gefilmt oder fotografiert wird – denn das kann, je nach Aufnahme, in die Privatsphäre anderer Menschen eingreifen. Und das ist gesetzlich streng geregelt.

Was laut Gesetz erlaubt ist – und was nicht

Die wichtigsten Regeln für private Drohnenflüge in Österreich sind eigentlich klar:

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter
  • Nur mit direktem Sichtkontakt fliegen
  • Über Menschenansammlungen ist das Fliegen strikt verboten
  • Registrierungs- und Versicherungspflicht für viele Drohnentypen

Wer sich nicht sicher ist, wo genau geflogen werden darf, kann auf eine interaktive Karte der Austro Control zurückgreifen: utm.dronespace.at. Hier sind Zonen eingezeichnet, in denen der Flug entweder erlaubt, eingeschränkt oder verboten ist.

Filmen mit der Drohne: Das gilt für private Aufnahmen

Gerade bei Urlauben, Wanderungen oder Ausflügen lassen viele die Kamera mitlaufen. Doch Vorsicht: "Luft- und Landschaftsaufnahmen sind grundsätzlich erlaubt – solange keine Personen erkennbar sind", erklärt Kaltenegger. "Sobald Menschen identifizierbar ins Bild kommen, ist eine Veröffentlichung – etwa auf Social Media – ohne deren Zustimmung nicht erlaubt." Noch klarer ist das Gesetz bei Eingriffen in die Privatsphäre: Solche Aufnahmen sind grundsätzlich verboten – unabhängig davon, ob sie veröffentlicht werden oder nicht.

Welche Drohne braucht was? – Die Regeln nach Gewichtsklassen

Ein Blick in die Details zeigt: Je schwerer die Drohne, desto strenger die Auflagen. Eine Übersicht:

1. Drohnen unter 250 Gramm (ohne Kamera)

  • Keine Ausbildung oder Registrierung nötig
  • Versicherung empfohlen
  • Maximalhöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt – nicht aber über Menschenansammlungen

2. Drohnen unter 250 Gramm (mit Kamera)

  • Registrierung und Versicherung verpflichtend
  • Keine Ausbildung vorgeschrieben (aber empfohlen)
  • Maximalhöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt – nicht über Menschenansammlungen

3. Drohnen von 250 bis 900 Gramm

  • Pflichtkurs samt Online-Test bei der Austro Control
  • Registrierung und Versicherung verpflichtend
  • Kennzeichnungsnummer sichtbar an der Drohne anbringen
  • Maximalhöhe: 120 Meter
  • Flug über Menschen erlaubt – nicht über Menschenansammlungen

Die Regeln klingen auf den ersten Blick streng – doch sie dienen dem Schutz aller. Gerade in Zeiten erhöhter Sicherheitslage sollten sich auch private Drohnenpiloten ihrer Verantwortung bewusst sein.

Fazit: Fliegen ja – aber nur mit Verantwortung

Die Faszination für Drohnen ist ungebrochen. Doch mit ihr wächst auch die Pflicht, sich an geltende Gesetze und Sicherheitsvorgaben zu halten. Wer sich daran hält, kann weiterhin gefahrlos die Welt von oben entdecken – ohne rechtliche Turbulenzen.

Mehr Infos zur aktuellen Rechtslage für Drohnen

(Red.)

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