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Drogensüchtiger prügelte Hund zu Tode: 13 Monate Haft

Ein Drogensüchtiger wurde wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verurteilt.
Ein Drogensüchtiger wurde wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verurteilt. ©Marina Großmann/pixelio.de
Ein zum Tatzeitpunkt 18-jähriger Drogensüchtiger, der im Oktober 2009 in Wien-Floridsdorf einen Stafford-Mischling erschlagen hatte, ist am Freitag im Straflandesgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden.

Zudem wurde der Drogenabhängige wegen mehrerer Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 13 Monaten, davon ein Monat unbedingt verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

13 Monate Haft wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung

Die damalige Freundin des Burschen hatte sich den Hund im Rahmen einer sogenannten Benützungsvereinbarung im Tierschutzhaus besorgt. Eines Tages, als sie zur Arbeit ging, dürfte ihr Freund in der Wohnung “ausgerastet” sein. Als jedenfalls ein Bekannter unerwartet auf einen Kurzbesuch vorbeischaute, lag der tote “Damian” im Flur.

Hund wurde zu Tode geprügelt

Wie die Obduktion ergab, war das Tier an zahlreichen heftigen Schlägen und Tritten verendet. Unter anderem wurden ein Leberriss und eine gebrochene Schädeldecke festgestellt. Der 18-Jährige leugnete die Tat und behauptete, der Hund wäre beim Gassigehen an einer 20 Meter langen Leine in ein Gebüsch gelaufen und habe sich dort die Verletzungen zugezogen. Wie genau es dazu kam, wisse er nicht. Er habe nichts gesehen, sondern nur “ein kurzes Quietschen” vernommen.

200 Euro Schadenersatz für toten Hund

“Eine absolut lebensfremde Betrachtungsweise”, befand das Gericht. Die Verantwortung des Angeklagten sei durch das tierärztliche Gutachten “nachhaltig widerlegt”, so Richter Georg Allmayer. Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die “ungeheuerliche Brutalität” gewertet. Das Tierschutzhaus bekam 200 Euro Schadenersatz für den Hund zugesprochen.

(apa/red)

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