Drogensubstitution: Corona-Sonderregeln sollen verlängert werden

Damit wäre die im April des Vorjahres beschlossene Regel im Suchtmittelgesetz, wonach die Bestätigung durch den Amtsarzt bei Dauerverschreibungen für Substitutionspräparaten unter bestimmten Voraussetzungen wegfällt, weiter gültig.
Dauerverschreibung für Präparate auch ohne Bestätigung möglich
Durch den temporär gültigen Paragrafen 8a, Absatz 1c, können substituierende Ärzte bei Patienten, wenn keine Hinweise für eine Mehrfachbehandlung vorliegen, eine Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" ausstellen. Mit der Unterschrift und dem Stempel des Arztes ersetzt dieser Vermerk die Vidierung (Bestätigung) durch einen Amtsarzt. Die Regelung war einerseits zur Entlastung der Amtsärzte, aber auch zum Schutz dieser und der Substitutionspatienten gedacht, um die persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, und soll gelten, solange die Amtsärzte entlastet werden müssen.
Isotonitazen in Drogendefinition aufgenommen
Die Experten des Gesundheitsministeriums haben nun die Verlängerung dieser Regel empfohlen. Mit der Novelle soll die Gültigkeit der Verordnung bis Ende des Jahres verlängert werden. Außerdem wird gemäß der EU-Richtlinie Isotonitazen - ein starkes synthetisches Opioid - in die Definition von Drogen aufgenommen.
(APA/Red)