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Drogenstreit und Messerstecherei

APA
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Aufgeklärt: Ein Streit beim Drogenkauf hat zu jener Messerstecherei geführt, bei der am 18. April ein 27-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt wurde.

Gemeinsam mit zwei Bekannten hatte sich der junge Mann gegen 23.00 Uhr mit einem 64-jährigen Dealer in der Vorgartenstraße verabredet, sagte Major Roman Krammer vom Kriminalkommissariat Zentrum Ost am Samstag zur APA. Dort kam es zum Streit über die Qualität der mitgebrachten Ware, bei dem der Dealer dem 27-Jährigen zwei Sticherverletzungen in den Bauch und in die Brust zugefügt haben soll.

Der mutmaßliche Täter flüchtete anschließend mit dem Fahrrad. Der lebensgefährlich verletzte Mann wurde im Spital in künstlichen Tiefschlaf versetzt. Mittlerweile gehe es ihm jedoch besser, er habe das Krankenhaus vermutlich bereits wieder verlassen, berichtete Krammer.

Der 27-Jährige und seine Begleiter hatten gegenüber der Polizei ursprünglich von einem unbekannten Täter gesprochen, der ohne Vorwarnung zugestochen habe. Durch Nachforschungen seien die tatsächlichen Geschehnisse „schön langsam ans Tageslicht gekommen“, so der Kriminalist. Der Verletzte und seine Bekannten – ein etwa gleichaltriger Mann und eine Frau – hätten das Treffen mit dem Dealer schließlich eingestanden.

Die drei jungen Österreicher waren bekannt für ihren Suchtgift-Konsum und wollten bei dem 64-Jährigen 200 Stück Somnubene-Tablette kaufen, erläuterte Krammer. Nach der Übergabe sei es schließlich zum Streit gekommen. Die Käufer zweifelten an der Qualität der Drogen, schmissen die Tabletten zurück in den Fahrradkorb des Dealers und forderten ihr Geld zurück. Nach dem Rücktausch soll der Dealer nach eigenen Angaben „aus Angst“ zugestochen haben. Er habe befürchtet, das Trio würde ihm das Suchtgift nun ohne Bezahlung wegnehmen, erklärte der Kriminalist.

Die Tatwaffe – ein Fixiermesser – wurde in der Wohnung des 64-jährigen Österreichers gefunden. Er sei geständig und wurde per Haftbefehl in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Der 27-Jährige sowie seine Begleiter werden nach dem Suchtgiftmittelgesetz angezeigt.

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