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Drogenkonsumräume in Vorarlberg - "Der Bedarf ist gegeben"

Hannes Judt ist Leiter des Ex & Hopp.
Hannes Judt ist Leiter des Ex & Hopp. ©Wann&Wo/Ex & Hopp
Nach Spritzenfunden in Bregenz und Dornbirn wird erneut der Ruf nach Konsumräumen laut.
Drogenkonsumplatz in Dornbirn
NEU
Lokalaugenschein am Bregenzer Hafen
"Diese Dimension hatten wir noch nie"

Von Harald Küng/Wann&Wo

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Nur wenige Meter von der Drogenberatungsstelle „Ex & Hopp“ in Dornbirn entfernt, findet sich neben einer Wohnsiedlung hinter dichtem Gebüsch versteckt ein „Drogenkonsumplatz“. Hier drücken sich die Süchtigen zwischen Müllbergen und Kothaufen ihren Stoff in die Venen, Spritzen und Medikamentenverpackungen liegen am Boden herum. Um das Problem einzudämmen, wurde seitens des „Ex & Hopp“ mit Genehmigung der Stadt Dornbirn ein Spritzenbehälter installiert – dennoch werden die Drogenutensilien weiterhin achtlos auf den Boden geworfen. „Wir haben heuer bereits 550 Spritzen in diesem Behälter gesammelt“, berichtet Hannes Judt, Leiter des „Ex & Hopp“.

Spritzen im Hafen-WC in Bregenz

"Keine Chillout-Räume"

Vergangene Woche besuchte der Sozialarbeiter eine Vernetzungstagung für niederschwellige Einrichtrungen in Graz. Im Fokus des Treffens: „Konsumräume“. „Es zeigte sich dabei ganz klar, dass der Bedarf dafür gegeben ist.“ 1986 wurde in Basel der erste Konsumraum eröffnet, heute existieren europaweit über 80 Stück. „Unser Verein feiert 2020 sein 30-jähriges Jubiläum. Solange sind wir an dem Thema schon dran – in Österreich geht aber nichts weiter“, so Judt.

Man dürfe sich die Räume nicht als „Chillout-Area vorstellen, in denen Sitzsäcke liegen und den ganzen Tag Jimi Hendrix läuft. Das sind sterile Räume mit medizinischem Personal.“ Für Judt liegen die Vorteile auf der Hand: Spritzenfunde würden reduziert, das Infektions-Risiko verringert. „Immer wieder wird von Volksgesundheit gesprochen – dabei wird dieses Thema aber ignoriert. Es heißt, die rechtliche Situation würde solche Räume nicht ermöglichen. Eine Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck zeigt aber, dass es möglich wäre. (Auszug unten).“

Hannes Judt
Ex & Hopp

"Konsum im Privaten"

Vorarlbergs Drogenkoordinator Thomas Neubacher teilt auf WANN & WO-Anfrage mit, dass Konsumräume nur durch eine im Gesetz festgeschriebene Ausnahme realisierbar wären. Spritzenfunde im öffentlichen Raum bezeichnet er als „sehr bedauerlich“. Die meisten Süchtigen würden allerdings in privaten Wohnungen konsumieren, die Rücklaufquote der ausgegebenen Spritzen liege im Ländle bei 95 Prozent. „Die Disziplin der Konsumenten ist meist sehr gut.“

So viel Heroin wird konsumiert

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Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck zu Konsumräumen (24. 2. 2019/Auszug):

Rechtliche Lage: Nach § 27 SMG macht sich strafbar, wer vorschriftswidrig Suchtgift erwirbt, besitzt, befördert, einführt, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft. Strafbar ist auch ein Beitrag (§ 12 StGB) zu diesen Handlungen. Der Konsum als solcher ist in §27 SMG nicht angeführt und daher nicht strafbar.

"Es gibt eine Reihe von Drogenkranken, die Suchtgift nicht vorschriftswidrig erworben haben und nun besitzen (Substituierte mit ärztlicher Verschreibung). Dass diese Personen nicht den ärztlichen Anweisungen entsprechend konsumieren (spritzen statt schlucken), macht den Besitz selbst nicht vorschriftswidrig."

"Für den Begriff Anfangsverdacht besteht durchaus Auslegungsspielraum (...) Bei Personen, die einen Drogenkonsumraum betreten, liegen keineswegs ,bestimmte‘ Anhaltspunkte für einen vorschriftswidrigen Drogenbesitz vor, zumal viele Substitutionspatienten ihre Suchtmittel vorschriftsgemäß erworben haben. Eine pauschale Gruppenverdächtigung‘ ist kein Anfangsverdacht."

(Text: Harald Küng/Wann&Wo)

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