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Dritte Runde im Prozess Frühwirth gegen Geiger

Am Montag geht im Bezirksgericht Hietzing die dritte Verhandlungsrunde im Rechtsstreit über die Bühne, den der Leiter der Wiener Kriminaldirektion (KD) 1, Oberst Roland Frühwirth, gegen den vormals interimistischen Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, Hofrat Ernst Geiger, betreibt.

Frühwirth wirft Geiger in seiner Privatanklage Kreditschädigung und üble Nachrede vor.

Geiger hatte den Oberst für die Vernichtung seiner beruflichen Laufbahn verantwortlich gemacht und dies im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft zu untermauern versucht. Die KD 1 hatte im Zuge der sogenannten Sauna-Affäre gegen den Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells ermittelt, der letztlich vom Verdacht des Menschenhandels und der grenzüberschreitenden Prostitution freigesprochen wurde.

Dafür stolperte der mit dem Rotlicht-Unternehmer befreundete Geiger über die polizeilichen Ermittlungen: Der Spitzen-Kriminalist wurde zunächst vom Dienst suspendiert und später wegen Verrat eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesen Spruch mittlerweile wegen Begründungsmängeln aufgehoben, Ende Februar wird im Straflandesgericht das Verfahren neu aufgerollt.

Nicht zuletzt aufgrund Geigers Eingabe bei der Anklagebehörde geriet auch Frühwirth ins Visier des Staatsanwalts. Auch er wurde vorübergehend außer Dienst gestellt – aus seiner Sicht in Folge von Behauptungen des Hofrats. Frühwirth gilt inzwischen als rehabilitiert, die Justiz hat sämtliche gegen ihn gerichtete Erhebungen eingestellt, und der Oberst will nun offenbar Geiger als deren Auslöser verurteilt sehen.

In der dritten Verhandlungsrunde dürfte neben der Einvernahme Frühwirths vor allem ein polizeiinterner Evaluierungsbericht über die Sauna-Affäre im Blickpunkt des Interesses stehen, der zumindest in groben Zügen erörtert werden soll. Dieser könnte der interessierten Öffentlichkeit möglicherweise Aufschluss darüber geben, ob – wie es hinter vorgehaltener Hand immer wieder geheißen hatte – in dieser Sache “überschießend“ ermittelt wurde.

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