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Dreimonatige Toleranz für "Pickerl"-Fristen gefordert

Die Ministerien wurden gebeten, von Strafen wegen einer Pickerl-Überziehung abzusehen.
Die Ministerien wurden gebeten, von Strafen wegen einer Pickerl-Überziehung abzusehen. ©APA (Sujet)
Die heimischen Mobilitätsclubs schlagen vor, angesichts der Coronavirus-Maßnahmen von Strafen wegen der Überziehung von §57a-Fristen abzusehen.
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Toleranz angesichts der Corona-Krise wollen die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ bei abgelaufenem Pickerl für private Pkw und Motorräder erreichen. Dafür haben sich gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt.

Das Ziel ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten bei bereits abgelaufenem Pickerl.

Toleranz bei "Pickerl"-Frist soll unnötige Strafen vermeiden

Damit sollen Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, beschrieb der ÖAMTC die Motivation hinter diesem Vorstoß in einer Aussendung am Samstag.

Derzeit erreichen den ÖAMTC viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist, berichtete dieser: "Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des 'Lochungsmonates' überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können", erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

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(APA/Red)

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