Drei Pflanzen pro Person - Neues über die Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Die Pläne der Ampel-Koalition sehen vor, dass sowohl der Vertrieb als auch der Anbau von Cannabis anfänglich von zugelassenen Vereinen und lizenzierten Unternehmen durchgeführt werden sollen. Die Bundesregierung plant, den gesamten Prozess, angefangen vom Anbau über die Produktion bis hin zum Verkauf, streng zu regulieren und von Behörden überwachen zu lassen. Die Produktion soll hauptsächlich in Indoor-Anlagen und Gewächshäusern erfolgen.

Es gibt klare Richtlinien für den Cannabis-Anbau durch Vereine und Unternehmen:
- Die Anbau- und Erntemengen sind auf die Deckung des Bedarfs innerhalb eines Vereines ausgerichtet
- Für die Vereine giltet eine Berichterstattungs- und Dokumentationspflicht im Bezug auf die produzierten Mengen
- Es gibt genaue Vorschriften bezüglich Qualität, Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen
- Produzenten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (Qualifikationen, Zuverlässigkeit, Bonität)
- Es gibt Vorschriften für Kontrollsysteme
- Die Produktion ist ausschließlich in Deutschland erlaubt
Drei Pflanzen pro Person
Darüber hinaus soll der Eigenanbau von Cannabis erlaubt sein, jedoch auf drei weiblich blühende Pflanzen pro erwachsene Person begrenzt sein. Die Pflanzen und ihre Erträge müssen von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Die benötigten Samen und Stecklinge sollen ebenfalls über die Cannabis-Vereine verteilt werden. Die Frage, ob auch Nicht-Mitglieder Zugang zu diesen erhalten dürfen, wird noch von der Bundesregierung geklärt.

Spezielle Shops für Verkauf
Was den Verkauf von Cannabis betrifft, so soll dieser laut Bundesregierung nur in speziellen Geschäften in Modellregionen erlaubt sein, in denen die im Oktober 2022 vorgestellten Regeln gelten. Diese spezialisierten Geschäfte werden sich ausschließlich auf den Verkauf und die Beratung von Cannabisprodukten konzentrieren. Online-Shops und Versandhandel sind vorerst nicht vorgesehen. Allerdings wird im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung des Modellprojekts geprüft, ob ein Online- oder Versandhandel zugelassen werden kann. Die Betreiber dieser Verkaufsstellen benötigen zeitlich begrenzte Lizenzen, die von den Behörden ausgestellt werden. Diese Lizenzen können mehrfach verlängert werden, unterliegen jedoch strengen Kontrollen. Bei Verstößen riskieren die Betreiber den Verlust ihrer Lizenz.