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Dornbirn: Shisha-Bar glaubt weiter an Sonderregelung

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Nach dem Rauchverbot stellten Shisha-Bar-Betreiber einen Antrag zur Gesetzesprüfüng. Dessen Bearbeitung wurde am Mittwoch vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. In Dornbirn gibt man die Hoffnung jedoch nicht auf.
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"Gleiches Recht für alle", heißt es von Seiten des Verfassungsgerichtshofes, wenn es um das Rauchverbot geht. Die zwei Anträge auf Gesetzesprüfung, die von den Betreibern mehrerer Shisha-Bars eingereicht wurden, sind abgelehnt worden.

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Es sei sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandle. Shisha-Bar-Betreiber hatten argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar seien - schließlich besuche man ihr Lokal ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife.

Ausnahmeregelung muss kommen

Umut Karabulut, Betreiber der Shisha-Bar "Huqqa Austria" in Dornbirn, zeigte sich gegenüber VOL.AT überrascht von der Meldung, aber nicht mutlos: Eine Ausnahmeregelung müsse kommen. "Wenn nicht dieses Jahr, dann ganz sicher im nächsten!"

Der Dornbirner Lokalbetreiber gibt nicht auf. Eine spezielle Regelung für Shisha-Bars sei für ihn dringend notwendig: "Sonst müssen so viele Bars schließen, und es gibt viele Arbeitslose", erklärt Karabulut die heikle Situation der Shisha-Bars in Österreich.

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(Red.)

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