"Gleiches Recht für alle", heißt es von Seiten des Verfassungsgerichtshofes, wenn es um das Rauchverbot geht. Die zwei Anträge auf Gesetzesprüfung, die von den Betreibern mehrerer Shisha-Bars eingereicht wurden, sind abgelehnt worden.
Es sei sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandle. Shisha-Bar-Betreiber hatten argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar seien - schließlich besuche man ihr Lokal ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife.
Ausnahmeregelung muss kommen
Umut Karabulut, Betreiber der Shisha-Bar "Huqqa Austria" in Dornbirn, zeigte sich gegenüber VOL.AT überrascht von der Meldung, aber nicht mutlos: Eine Ausnahmeregelung müsse kommen. "Wenn nicht dieses Jahr, dann ganz sicher im nächsten!"
Der Dornbirner Lokalbetreiber gibt nicht auf. Eine spezielle Regelung für Shisha-Bars sei für ihn dringend notwendig: "Sonst müssen so viele Bars schließen, und es gibt viele Arbeitslose", erklärt Karabulut die heikle Situation der Shisha-Bars in Österreich.
Fachgruppenobmann Andrew Nussbaumer äußert sich
Generelles Rauchverbot: Umsatzeinbußen für Vorarlberger Wirte
(Red.)