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Doppelte Impfung nun nur noch sechs Monate gültig

Über 200.000 Impfzertifikate laufen aus.
Über 200.000 Impfzertifikate laufen aus. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab dem heutigen Dienstag ist die Zweifachimpfung gegen Corona nur noch sechs Monate lang gültig. Mehr als 200.000 Personen verlieren vorerst ihr Impfzertifikat.
Booster fehlt: 235.000 Grüne Pässe ab Dienstag ungültig
Grüner Pass: Neue Darstellung der Booster-Impfung

Mit Februarbeginn ist die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung in Österreich nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt worden. Vom Auslaufen ihres Grünen Passes am Dienstag waren mit Stand Montagmittag laut Gesundheitsministerium rund 235.000 Personen betroffen. Zahlreiche Menschen hatten sich noch rechtzeitig den Booster geholt, zudem gab es zuletzt viele frisch Genesene, die laut heutiger Regelung erst 180 Tage nach der Genesung eine weitere Impfung brauchen.

Booster-Impfung neun Monate gültig

Der dritte Stich ist dagegen derzeit für neun Monate (270 Tage) gültig. Allein in den vergangenen sieben Tagen holten sich mehr als 139.000 Personen in Österreich ihren Booster. Insgesamt 4,4 Millionen Menschen bzw. 49,3 Prozent der Einwohner sind bisher drittgeimpft. Betroffene erhielten zuletzt eine Erinnerung mittels Push-Notifikation in der Grünen-Pass-App. Außerdem wurden vom Gesundheitsministerium bereits im vergangenen Jahr erste Erinnerungsschreiben an jene versendet, für die eine Booster-Impfung ansteht.

EU-Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Auch Reisen ohne Booster-Impfung in der EU wird für viele Menschen deutlich schwieriger. Denn die EU-Impfnachweise sind ab 1. Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen Schutz künftig bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt. Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen.

Staaten können eigene interne Regeln beschließen

"Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wider und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist", sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern - etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen - anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden. Menschen mit Booster-Impfung können aber unter Umständen von Testpflichten befreit sein. Die EU-Staaten werden lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen.

(APA/red)

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