“Sie [Estibaliz C.] will heim nach Spanien, um ihrem Sohn näher zu sein und ihre Eltern öfters zu sehen”, hätte der Anwalt der Frau, Rudolf Mayer, gegenüber der Tageszeitung erklärt.
Entscheidung über Verlegung liegt bei Spanien
Eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums bestätigte, dass ein entsprechender Antrag gestellt worden sei. Derzeit befinde sich die Angelegenheit in Vorprüfung. Man habe ein Schreiben an die spanischen Justizbehörden geschickt. Diese sollten feststellen, ob ein zu Österreich vergleichbaren Vollzug der Haftstrafe möglich sei. Falle die Antwort Spaniens positiv aus, würde Österreich dann den offiziellen Antrag an das Heimatland der Verurteilten schicken.
Das sei nichts Außergewöhnliches. Die Sprecherin des Justizressorts in Wien: “Pro Jahr werden rund 400 Häftlinge von Österreich in ihr Heimatland für den Strafvollzug überstellt.” Wie lange das nunmehrige Prozedere dauern wird, könne man nicht sagen.
Der Fall Estibaliz C.
Estibaliz C. hatte im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) erschossen. Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste der Männer jeweils mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und hielt die Gefäße im Keller ihres Eissalon “Schleckeria” in Wien-Meidling verborgen.
Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil kamen sie im Juni 2011 zutage. Estibaliz C. hatte Anfang 2012 einen Sohn zur Welt gebracht, der von Angehörigen in Spanien betreut wird.
(apa/red)