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Dopingverfahren gegen Stephanie Graf

Graf hatte Blutabnahme durchführen lassen
Graf hatte Blutabnahme durchführen lassen ©APA (Archiv/Raunig)
Österreichs Nationaler Anti Doping Agentur (NADA) hat die Einleitung eines Dopingverfahrens gegen die ehemalige Leichtathletin Stephanie Graf bekanntgegeben. Grundlage dafür ist, dass gegen die Olympia-Zweite 2000 und Österreichs zweifache "Sportlerin des Jahres" ein Prüfantrag vorliegt, wonach sie bei der Firma Humanplasma zumindest einmal Blutabnahmen hat durchführen lassen.

Die Kärntnerin hatte zugegeben, diese Blutabnahme Ende 2003 kurz vor ihrem überraschenden Karriereende durchgeführt zu haben. Graf bestreitet die Rückführung des Blutes, in diesem Fall würde kein Dopingvergehen vorliegen.

Graf war am Dienstag von NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab vom Verfahren gegen sie unterrichtet worden, gut eine Woche nach ihrem 37. Geburtstag. “Ich bin darüber nicht überrascht”, erklärte Graf der APA – Austria Presse Agentur. “Das gehört zu der Strategie. Es wird mit letzter Kraft versucht, etwas herauszuholen. Ich bin entspannt und glücklich – und eine Privatperson.” Sie zeigte sich überzeugt, dass das Verfahren keine Folgen haben wird. “Auf mein Leben, meine erbrachten Leistungen wird das keine Auswirkungen haben.”

Erst am Montag war Graf als Athletenvertreterin der österreichischen Sporthilfe zurückgetreten, 55 heimische Sportler hätten sich wegen der unklaren Dopingvergangenheit der WM-Zweiten 2001 über 800 m für die Niederlegung der Funktion stark gemacht, da diese sinngemäß nicht mit der Kampagne “Leistung.Fairplay.Miteinander” vereinbar sei. Der Österreichische Leichtathletik-Verband (ÖLV) hatte die NADA zudem um die Einleitung des jetzt laufenden Verfahrens gebeten.

Nun stellte der ÖLV in einer Aussendung fest, dass die zum Zeitpunkt der Blutabnahme gegoltenen Anti-Doping-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) Blutabnahmen als verbotene Methode definieren. Dabei sei bereits der Versuch der Anwendung einer verbotenen Methode zu sanktionieren. Laut WADA-Code verjähren Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst nach acht Jahren.

“Es ist sehr gut, dass die NADA Austria einen konsequenten Weg geht”, meinte ÖLV-Generalsekretär Helmut Baudis dazu. Die Rechtskommission der NADA wird nun binnen acht Wochen in Anwesenheit der Verfahrensparteien eine mündliche Verhandlung abhalten. Nach dieser bzw. der Durchführung des Beweisverfahrens ist von der NADA über eventuelle Maßnahmen zu entscheiden.

Gleichzeitig gab die NADA bekannt, dass sie die durch die Akteneinsicht bei Humanplasma bekanntgewordenen Namen von Sportlern – zum Schutz der Athleten – noch nicht bekanntgibt, da zum Teil noch Erhebungen laufen würden und Beweismittel gesichert werden müssten. Außerdem würden vorher die Sportler selbst sowie die zuständigen Fachverbände informiert. Die Vorgangsweise in diesem Fall sei mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) abgesprochen und koordiniert.

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