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Doping-Prozess: Vorläufig kein Urteil zu erwarten

Im Doping-Prozess am Wiener Landesgericht ist eine Vertagung in den Herbst zu erwarten. Ursprünglich hätte Richterin Katharina Lewy das Urteil am (heutigen) Mittwoch verkünden wollen, doch zahlreiche als Zeugen geladene Personen blieben am dritten Verhandlungstag entschuldigt fern, darunter auch Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann, der Biathlon-Olympia-Dritte Wolfgang Perner und Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner.
Prozess gegen Walter Mayer

Zu Beginn des dritten Prozesstages stellte das mittlerweile auf drei Juristen angewachsene Anwaltsteam von Walter Mayer rund eine halbe Stunde lang insgesamt zehn Anträge, allen voran jenen “auf Freispruch wegen mangelndem Straftatbestand“. Danach folgten die Vernehmungen der ersten drei Zeugen, wobei gleich der erste, der 42-jährige Frühpensionist Bernhard M., die Glaubwürdigkeit des mitangeklagten Dachdeckers Karl Heinz R. erschütterte.

Widersprüchliche Angaben

R., der sich schuldig bekannte, hatte den mitangeklagten ehemaligen ÖSV-Langlauf- und Biathlon-Spitzentrainer Walter Mayer vor eineinhalb Wochen zu Prozessbeginn schwer belastet. M. widersprach aber mit seiner Aussage am Mittwoch der Darstellung des Dachdeckers, dass er bereits im Jahr 2005 einen Kontakt zwischen dem mitangeklagten Apotheker mit R. hergestellt haben soll. “Ich habe Heinz mit dem Apotheker zusammengebracht, aber 2005 auf keinen Fall”, betonte der Frühpensionist, dass er den Apotheker erst “im Frühjahr 2006” kennengelernt habe. Den Kontakt zu R. habe er erst danach im Jahr 2006 hergestellt, seine Lebensgefährtin bestätigte diese Angaben vor Richterin Lewy.

Allerdings widerrief M. mit diesen Angaben auch seine Aussage bei einer Beschuldigtenvernehmung durch die Soko Doping im März 2009, wonach es im Vorfeld der vom Dopingskandal durch ÖSV-Langläufer und -Biathleten überschatteten Olympischen Winterspiele 2006 in Turin eine Lieferung an Mayer durch R. mit Dynepo gegeben habe. Der Frühpensionist merkte dazu an, dass dies nicht möglich gewesen sein könne, “da Dynepo erst 2007” erhältlich gewesen sei.

Der mitangeklagte R. blieb bei seiner Darstellung, dass die Kontaktaufnahme zum Apotheker über M. bereits Ende 2005 erfolgt sei. “Der (Apotheker, Anm.) war ja kein unbeschriebenes Blatt in der Szene“, erklärte der Dachdecker, dass ihm der Apotheker bereits seit “2004” als Bezugsquelle für Dopingsubstanzen bekanntgewesen sei. Ein Fitness-Studioinhaber in Kärnten könne dies bezeugen.

Mayer glaubt an Freispruch

Mayer verfolgte diese sich widersprechenden Ausführungen mit einem Lächeln und war sich danach sicher, dass er freigesprochen werde. “Die Ermittler der Soko Doping haben wie Journalisten Dinge zu prüfen, ob sie wahr sind. Die Ermittler sind also entweder verrückt oder nicht fähig, ihren Beruf auszuüben“, gab der 54-jährige Salzburger zu Protokoll und kündigte bereits “viele Folgeprozesse” an, die er nach seinem Freispruch führen werde.

APA

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