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Doping-Gesetz: Sportler straffrei

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Drei Tage vor der geplanten Auflösung des Parlaments hat der österreichische Nationalrat am Dienstagabend ein neues Anti-Doping-Gesetz beschlossen.

Es bezieht unter anderem Blut- und Gendoping mit ein, lässt den dopenden Sportler aber weiterhin im juristischen Sinne straffrei, berichtete die Nachrichtenagentur APA.

Strafe für Händler und Trainer

Strafrechtlich verfolgt wird lediglich, wer Doping bei einer anderen Person anwendet oder auf der Verbotsliste stehende Substanzen in Verkehr bringt. Um der besonderen Gefährlichkeit von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien Rechnung zu tragen, soll auch schon das bloße “Vorrätighalten” strafbar sein.

Immerhin schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage dafür, damit die Unabhängige Doping-Kontrolleinrichtung wenigstens die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler veröffentlichen kann.

Für besonders schwere Fälle im Zusammenhang mit Doping beträgt die Maximalstrafe fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen kann danach voll ausgenützt werden, wenn Dopingsubstanzen an Minderjährige abgegeben werden, bei gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln sowie der Weitergabe von besonders gefährlichen Substanzen.

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