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Disco-Prügelei: Prozess vertagt

Der Mordprozess um eine Prügelei in einer Linzer Disco, bei der vor rund einem Jahr ein 21-jähriger Bosnier getötet worden ist, wurde am Freitag im Landesgericht Linz auf 17. November vertagt. Zuvor sind Zeugen und Gutachter befragt worden.

Auf der Anklagebank sitzen fünf Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, den Bosnier mit Faustschlägen und etwa 50 Fußtritten so lange traktiert zu haben, bis er tot am Boden lag. Sie bekennen sich des Mordes nicht schuldig. In einem ersten Prozess im Mai hatte die Anklage ursprünglich lediglich auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge gelautet. Das damals damit befasste Schöffengericht gelangte aber zur Ansicht, dass auch der Vorwurf des Mordes gerechtfertigt sei. Es erging ein Unzuständigkeitsurteil.

Im nunmehrigen Prozess wurde Freitagvormittag unter anderem eine 26-jährige Krankenschwester als Zeugin befragt, die gemeinsam mit einem 20-Jährigen, der Polizei und Rettung verständigte, das Opfer in eine stabile Seitenlage gebracht hatte. Sie konnte allerdings die Angeklagten nicht identifizieren. Auch eine 20- und eine 26-jährige Zeugin konnten zu den Schlägern wenig sagen. Sie gaben lediglich an, dass es sich um mindestens vier Täter gehandelt habe. Diese hätten “unkontrolliert, unmenschlich und brutal” auf den am Boden liegenden Bosnier eingetreten. Vorwiegend hätten sie es auf seinen Oberkörper und Kopf abgesehen, waren sich die Frauen einig. Jene 17-Jährige, die gemeinsam mit dem Opfer die Disco verlassen hat, konnte zwei der fünf Angeklagten als Täter identifizieren.

Ein medizinischer Gutachter berichtete, dass er bei der Obduktion des Opfers drei Fußabdrücke am Schädel festgestellt habe. Insgesamt sei zehn- bis zwölfmal gegen den Kopf des 21-Jährigen getreten worden. Dabei habe er auch einen Nasenbein-Trümmerbruch erlitten. Gestorben sei er an der Summe dieser gewaltsamen Einwirkungen, an einem Hirn-Ödem. Am übrigen Körper hat der Mediziner lediglich Blutergüsse und Hautabschürfungen vorgefunden.

Ein polizeilicher Sachverständiger berichtete, an den Turnschuhen von zwei Angeklagten seien Blutspuren des Opfers festgestellt worden. Theoretisch könnten sie von einer Blutlache stammen, in die sie getreten seien. Doch sei bei der Spurensicherung am Tatort keine vorgefunden worden. Bei der Fortsetzung der Verhandlung im November sollen noch die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung gehalten und die Fragen an die Geschwornen formuliert werden bevor diese ein Urteil fällen.

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