Das hat das Wiener Straflandesgericht am Mittwochnachmittag entschieden. “Die U-Haft ist um zwei Monate verlängert worden”, hieß es aus der Kanzlei des Strafverteidigers Werner Tomanek, der den 48 Jahre alten Andreas K. vertritt.
Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Mann nach wie vor von Mordverdacht aus, weshalb die U-Haft obligatorisch ist. Daran hat auch der Lokalaugenschein in der Nacht auf den vergangenen Dienstag nichts geändert, bei dem am Tatort in der Steinheilgasse das Geschehen rekonstruiert wurde. Andreas K. hatte dabei neuerlich versichert, sich aufgrund seiner Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt nicht erinnern zu können, was sich in der Nacht auf den 21. August abspielte.
Der 48-Jährige war am Beifahrersitz eines roten BMW gesessen und soll ohne ersichtlichen Grund mehrere Schüsse abgefeuert haben, wobei einer den nach Hause spazierenden Rene M. traf und tödlich verletzte. Entscheidende Bedeutung dürfte in dem Strafverfahren dem Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser zukommen, das bis zum nächsten Haftprüfungstermin vorliegen soll.