Diesel-Skandal: Fast voller Kaufpreis zurück – Vorarlbergerin erhält 30.000 Euro für alten Audi

"Ich konnte es kaum glauben!" Als die Überweisung auf ihrem Konto einlangte, konnte sie es kaum fassen – doch es war kein Irrtum: Ein deutscher Autohersteller zahlte einer Frau aus Bregenz über 30.000 Euro Schadenersatz – für ein Fahrzeug, das sie vor zehn Jahren um 35.300 Euro als Neuwagen gekauft hatte.

Der Grund: Ihr Audi Q3 war von der Diesel-Thematik betroffen – und ein deutsches Gericht sprach ihr Schadenersatz zu. Der Fall zeigt, dass der Abgasskandal, obwohl er längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, noch immer finanzielle Folgen haben kann – auch für Käuferinnen und Käufer in Vorarlberg.
VOL.AT liegt das Urteil vor
In einem Urteil vom November 2023 hat eine Fahrzeughalterin aus Bregenz vor einem deutschen Gericht Schadenersatz gegen einen Autohersteller erwirkt. VOL.AT liegen detaillierte Informationen zum Fall vor.

Die Vorarlbergerin hatte 2014 einen Audi Q3 TDI als Neuwagen zum Kaufpreis von 35.300 Euro erworben. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor ausgestattet, der durch eine sogenannte „Umschaltlogik“ auf dem Prüfstand deutlich niedrigere Abgaswerte ausgab als im regulären Straßenbetrieb.

Die Bregenzerin gab an, sie hätte den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, wenn ihr die Manipulation bekannt gewesen wäre. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande kam. Die spätere Installation eines Software-Updates reichte demnach nicht aus, um die rechtlichen Mängel zu beheben.
In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass der Hersteller durch das gezielte Verschweigen der Technik eine arglistige Täuschung begangen habe. Die Klägerin erhält gegen Rückgabe des Fahrzeugs 30.426,20 Euro – abzüglich eines Benützungsentgelts von 4.873,80 Euro.


Rückgaben "handverlesen und überschaubar"
Rudi Lins, Fachgruppensprecher des Fahrzeughandels in Vorarlberg, kennt aktuell keine vergleichbaren Fälle in seinem oder anderen Autohäusern. Wie viele Fahrzeuge tatsächlich zurückgegeben wurden, könne er nicht sagen, so Lins gegenüber VOL.AT. Auch innerhalb der Branche sei das Thema kaum mehr präsent. „Es gibt eine Verjährungsfrist“, erklärt Lins. Diese sei bereits 2018 ausgelaufen. „Wenn, dann müsste das alles schon laufen – und das geht im Normalfall über einen Anwalt.“

Lins verweist auf den Importeur – im Fall seiner Autohäuser ist das Porsche Austria, zuständig für VW, Audi, Seat und Skoda. Auch Konzernsprecherin Karin Angerer betont, dass keine genauen Zahlen zu Rückgaben vorliegen. Erfasst werde lediglich, wie viele Software-Updates durchgeführt wurden. Die Zahl der Rückgaben sei „handverlesen und überschaubar“, so Angerer gegenüber VOL.AT. Die Abwicklung erfolge über Anwälte. „Es sind nicht viele“, meint sie.

AK: Vereinzelt melden sich noch Konsumenten
Auch bei der Arbeiterkammer Vorarlberg spielt das Thema kaum noch eine Rolle. „Das war für uns rund um 2015 ein Thema – beim Ausbruch des Skandals“, erklärt Renate Burtscher von der AK-Konsumentenberatung. Damals wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion gestartet. Rund 10.000 Betroffene schlossen sich österreichweit an, wie sie ausführt. Das Verfahren sei mittlerweile abgeschlossen – neue Sammelklagen gebe es keine. „Der VKI hat zugunsten der 10.000 Geschädigten geklagt und war erfolgreich“, betont sie. Seither würden dazu keine Zahlen oder Statistiken mehr geführt.
Vereinzelt melden sich dennoch Konsumentinnen und Konsumenten mit Fragen zu möglichen Ansprüchen. Für diese Fälle empfiehlt Burtscher, sich an die Rechtsschutzversicherung zu wenden und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren. „Denn freiwillig kommt kein Hersteller heute Schadensersatzforderungen nach“, sagt sie. „Der Konsument muss nach wie vor klagen, um unter Umständen erfolgreich zu sein.“
Hintergründe zum Dieselskandal
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich zuletzt klar positioniert. In einer Entscheidung vom Mai 2023 stellte das Höchstgericht fest, dass Käuferinnen und Käufer eines VW mit sogenanntem „Thermofenster“ im Motor den Kauf rückabwickeln können. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein von deutschen Behörden genehmigtes Software-Update durchgeführt wurde. Dieses stelle laut OGH keinen ausreichenden Schadenersatz dar. Betroffen sind laut VKI rund 9.000 Klägerinnen und Kläger in 16 Sammelverfahren in ganz Österreich.
(VOL.AT)