AA

Diese Corona-Regeln gelten in Wien ab Sonntag

Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) verkündete für das Lockdown-Ende in Wien schrittweise Öffnungen.
Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) verkündete für das Lockdown-Ende in Wien schrittweise Öffnungen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab Sonntag, 12. Dezember, um Mitternacht ist der Lockdown in Wien vorbei. Hier finden Sie die Corona-Regeln die ab dann in Wien gelten. Der Lockdown für Ungeimpfte wird um zehn Tage verlängert.
Lockdown-Ende in Wien
Österreichweite Corona-Regeln

Für Geimpfte endet am Sonntag um Nulluhr der Corona-Lockdown. Der Lockdown für Ungeimpfte wird vom Bund um zehn Tage verlängert. Grundsätzlich: Der Lockdown für Ungeimpfte wird in der Verordnung des Bundes um weitere zehn Tage verlängert. Alle weiteren Regelungen betreffen Personen, die vom Lockdown für Ungeimpfte nicht umfasst sind.

Folgende Regeln gelten in Wien ab Sonntag, 12. Dezember

Wien wird nach dem Ende des Lockdowns am Sonntag - der zumindest für geimpfte Personen aufgehoben wird - zum Teil über Regeln verfügen, die restriktiver als jene im Bund sind. Neben der bereits bekannten späteren Öffnung von Gastronomie und Tourismusbetrieben, die erst am 20. Dezember aufsperren dürfen, verschärft man auch bei Outdoor-Events. Zudem sind ab Sonntag deutlich weniger Besuche bei Patienten in Spitälern möglich.

Regeln für Veranstaltungen

Bei Freiluftveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 300 Personen. Diese müssen geimpft oder genesen sein und müssen zudem ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Es gilt also die sogenannte 2G-plus-Regel. Das Tragen einer Maske ist nicht nötig. Werden Sitzplätze zugewiesen, dann dürfen bis zu 4.000 Menschen an dem Event teilnehmen.

2G-Regel und FFP2-Pflicht in Innenräumen

Anders als vor dem Lockdown in Wien geplant, kommt 2G-plus aber nicht in Innenräumen. Dort gilt künftig - so wie in der Bundesverordnung festgehalten - 2G sowie FFP2-Masken-Tragepflicht. Wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA erläuterte, liegt das daran, dass Länder regional lediglich Verschärfungen vornehmen können. Man hätte zwar 2G-Plus bei Indoor-Veranstaltungen verordnen, die Maskenpflicht aber zugleich nicht lockern können. Test und Maske wollte man den Besucherinnen und Besuchern aber nicht zumuten, wurde betont.

Strengere Corona-Regeln in Spitälern

Strenger geht man auch in Spitälern vor. Die Zahl der Besucher ist - abgesehen von speziellen Härtefällen - auf eine Person pro Patient und pro Woche beschränkt. Zudem gilt dies erst ab der zweiten Woche Aufenthalt. Gemäß Bundesverordnung ist in Spitälern und Kuranstalten wieder ein Besucher pro Tag und Person zugelassen, wenn er 2G erfüllt und zusätzlich PCR-getestet ist. Wien reagiere mit den strengeren Richtlinien auf die Gefahren durch die neue Omikron-Variante, erläuterte der Sprecher.

Gastronomie und Nachtgastronomie

Ein weiterer Bereich, in dem Wien vor dem Lockdown verschärfen wollte, ist aktuell nicht relevant. Denn auch in der Nachtgastronomie hätte 2G-Plus angewendet werden sollen. Deren Öffnung ist aber noch kein Thema. Restaurants und Cafes dürfen hingegen am 20. Dezember wieder aufsperren, wobei dort dann die 2G-Regelung gelten wird.

Hotellerie bleibt bis zum 19. Dezember geschlossen

Die Hotellerie bleibt in Wien bis inklusive 19.12.2021 geschlossen. Es gibt bestimmte Ausnahmen wie zum Beispiel unaufschiebbare berufliche Gründe oder ein dringendes Wohnbedürfnis (z. B. Wasserrohrbruch Zuhause). Für diese Ausnahme ist ein 3G-Nachweis ausreichend.

Nicht lebensnotwendiger Handel

Entlang der Verordnung des Bundes ist der Eintritt ohne gesonderten Nachweis beginnend mit 12.12.2021 möglich. Im Handel ist für Kund*innen eine FFP2-Maske zu tragen. Für das Handelspersonal schreibt der Bund einen 3G-Nachweis vor. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, außer es gibt geeignete (z. B. bauliche) Schutzmaßnahmen, die eine FFP2-Maskenpflicht obsolet machen.

Regeln für Körpernahe Dienstleistungen

Entlang der Verordnung des Bundes ist der Zutritt zu körpernahen Dienstleistungen nur mit gültigem 2G-Nachweis möglich. Dazu gilt auch noch eine FFP2-Maskenpflicht. Für das Personal schreibt der Bund einen 3G-Nachweis vor. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, außer es gibt geeignete (z. B. bauliche) Schutzmaßnahmen, die eine FFP2-Maskenpflicht obsolet machen.

In Indoor-Sportstätten braucht es einen 2G-Nachweis

In Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus muss man in Indoor-Sportstätten eine FFP2-Maske tragen, außer bei der Sportausübung selbst. Zu anderen Personen ist zusätzlich auch ein 2-Meter-Abstand einzuhalten. Indoor-Sportstätten dürfen nur für die Ausübung von Sportarten betreten werden, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt.

Elementare Bildungseinrichtungen

Das Betreten von elementaren Bildungseinrichtungen ist nur mit einem aufrechten 3G-Nachweis möglich. Zu beachten sind die Test-Gültigkeiten in Wien: 24 Stunden für einen Antigen-Schnelltest, der von einer befugten Stelle abgenommen wird, und 48 Stunden bei einem PCR-Test.

Beim Abholen und Bringen der Schulkinder ist eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben. Bildungspersonal, das über einen gültigen 2G-Nachweis verfügt, hat ein Mal die Woche ein einem verpflichtenden PCR-Personalscreening teilzunehmen. Bildungspersonal, das über keinen gültigen 2G-Nachweis verfügt, hat drei Mal die Woche ein einem verpflichtenden PCR-Personalscreening teilzunehmen.

Für das Personal und die Eltern gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Betreuung von Kindern vor der Schulpflicht. Für Kinder in Hort- und Familiengruppen ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben.

3G am Arbeitsplatz

An den Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz hat sich in der Verordnung des Bundes nichts geändert. Zu beachten sind die Test-Gültigkeiten in Wien: 24 Stunden für einen Antigen-Schnelltest, der von einer befugten Stelle abgenommen wird, und 48 Stunden bei einem PCR-Test. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, außer es gibt geeignete (z. B. bauliche) Schutzmaßnahmen, die eine FFP2-Maskenpflicht obsolet machen.

Alten- und Pflegewohnhäuser

Für Besucher gilt 2G+. 2G+ bedeutet: Geimpft, Genesen und ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei regelmäßiger Unterstützung/Betreuung gilt 2,5G. 2,5G bedeutet: Geimpft, Genesen oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für das Personal gilt 2,5G. 2,5G bedeutet: Geimpft, Genesen oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus gilt während der Arbeit die FFP2-Maskenpflicht und es gibt zwei Mal die Woche ein verpflichtendes PCR-Screening an der Arbeitsstätte selbst.

Bettenführende Krankenanstalten

Für Besucher gilt 2G+. 2G+ bedeutet: Geimpft, Genesen und ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus ist die Zahl der Besucher auf 1 Besucher pro Patient pro Woche beschränkt - und das erst ab der 2. Woche Aufenthalt der/des Patient. Ausnahmen sind wie auch bisher: Minderjährige, Unterstützungsbedürftige, Schwangere, Härtefälle oder die Palliativbehandlung.

Für das Personal gilt 2,5G. 2,5G bedeutet: Geimpft, Genesen oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus gilt während der Arbeit die FFP2-Maskenpflicht und es gibt zwei Mal die Woche ein verpflichtendes PCR-Screening an der Arbeitsstätte selbst.

Christkindlmärkte

Reine Verkaufsstände öffnen mit 12.12.2021. Gastronomiestände dürfen analog zu den bestehenden Regelungen der allgemeinen Gastronomie bis inklusive 19.12.2021eingeschränkt öffnen. Es ist nur Take Away möglich. Eine Konsumation kann wie bisher auch nur in einem Mindestabstand von 50 Metern - respektive außerhalb des Areals des Gelegenheitsmarktes - erfolgen.

Thermen und Bäder

Thermen und Bäder können mit 12.12.2021 öffnen. Für den Eintritt ist ein 2G-Nachweis erforderlich. 2G bedeutet: Geimpft oder Genesen. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Becken, Garderoben oder Ähnlichem eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Fitnessstudios

Fitnessstudios können mit 12.12.2021 öffnen. Für den Eintritt ist ein 2G-Nachweis erforderlich. 2G bedeutet: Geimpft oder Genesen. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher vorgeschrieben.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Diese Corona-Regeln gelten in Wien ab Sonntag
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen