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Diese Corona-Regeln gelten ab 1. November 2021

Die Corona-Maßnahmen ab 1. November 2021 im Überblick.
Die Corona-Maßnahmen ab 1. November 2021 im Überblick. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ab 1. November 2021 gelten in Österreich neue Corona-Regeln: In der neuen Verordnung werden die 3G-Regeln am Arbeitsplatz geregelt, aber auch für den Winter-Tourismus, Weihnachtsmärkte und Spitzensportler.
3G am Arbeitsplatz: Regeln im Detail
Corona-Verordnung liegt vor
Weihnachtsmärkte mit 3G

Diese Corona-Regeln treten am 1. November 2021 in Kraft:

3G am Arbeitsplatz ab 1. November

Ab November müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich.

An sich entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben - dort auch für Besucher.

Corona-Regeln im Tourismus

In zwei für den Wintertourismus wesentlichen Fragen schafft die Verordnung Klarheit. So wird festgelegt, dass zur Nutzung von Seilbahnen nicht nur eine Maske sondern auch ein 3G-Nachweis notwendig ist. Ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nützen. Das heißt, wer am Berg wohnt und ins Tal zum Einkaufen oder zum Arzt fährt, muss nicht zwingend getestet, genesen oder geimpft sein.

Apres Ski, das seit Corona in Verruf verkommene Vergnügen trinkfreudiger Wintertouristen, ist wieder möglich. Allerdings gelten dort die strengeren Regeln analog zur Nachtgastronomie. Das meint, wer nur getestet ist, muss einen höherwertigen PCR-Test vorweisen können, um Einlass zu finden. Ab einer Belegung von 300 Intensivbetten, die schon in kurzer Zeit erreicht sein könnte, sind dann bloß noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

Das gilt in der Gastronomie/bei Veranstaltungen

Sehr locker bleiben die Regelungen in Gastronomie und Hotellerie sowie bei Veranstaltungen. Hier werden weiter sogar die mäßig aussagekräftigen Wohnzimmer-Tests im Rahmen von 3G akzeptiert. Antigentests dürfen nur 24 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. "Ausnahmsweise" können Selbsttests auch vor Ort abgenommen werden, also beispielsweise vor einem Lokal. Für Wien gilt all das nicht. Hier werden schon länger nur noch PCR-Tests akzeptiert.

Allerdings könnten die Regeln auch in den anderen Bundesländern bald strenger werden. Sind 300 Intensivbetten belegt, werden die Wohnzimmer-Tests verschwinden.

Corona-Regeln auf den Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmärkte können heuer in Szene gehen. Die Regeln sind laut Gesundheitsministerium so angepasst, dass keine Umzäunung mehr notwendig ist. Alternativ kann auch mit Bändern ein 3G-Nachweis dargestellt werden.

3G für Spitzensportler

Neues gilt für Leistungssportler. Sie brauchen einen 3G-Nachweis, sofern die Möglichkeit besteht, dass sie mit anderen Personen bei der Ausübung des Sports/Trainings zusammentreffen. Das heißt, wenn man nicht gerade alleine über einen Sportplatz läuft, wird ein Nachweis nötig sein.

Coronatests in Schulen

Eine Klarstellung gibt es bezüglich der Tests an Schulen. Diese werden auch von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt, obwohl in der Regel nur an Montagen und Mittwochen getestet wird und so die normale Gültigkeit am Wochenende bereits überschritten wäre.

(APA/Red)

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