Dienstfreistellung für Risikogruppen bleibt bis Ende Mai

Begründet wird dies mit dem derzeit hohen Infektionsrisikos im Zusammenhang mit der Omikron-Welle. Somit können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Hohes Infektionsrisiko: Dienstfreistellung wird verländert
"Wir sehen derzeit, dass die Infektionsgefahr im Zusammenhang mit der Omikron-Welle sehr hoch ist und auch geimpfte Personen vor einer Ansteckung nicht gefeit sind. Glücklicherweise führt die Impfung oft zu weniger schweren Krankheitsverläufen. Das gilt aber nicht für alle Angehörige von Risikogruppen", so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag in einer Aussendung.
Arbeitgeber kann Risiko-Attest prüfen
Er fasste die Bestimmungen noch einmal zusammen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können eine Überprüfung des Risiko-Attests von den Betroffenen verlangen und sind verpflichtet, in erster Linie die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen. Falls keinerlei Schutzvorkehrungen möglich sind, die am Arbeitsplatz vorgenommen werden können, oder Homeoffice nicht praktikabel ist, können betroffene Beschäftigte freigestellt werden.
"Im Fall einer Freistellung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wie bisher die Entgeltkosten für die Freistellung zu 100 Prozent rückerstattet", betonte der Arbeitsminister.
(APA/Red)