Die Weichen für die BP-Wahl werden gestellt

Die sieben Kandidaten, die es auf den Stimmzettel bei der Bundespräsidentenwahl geschafft haben, kämpfen jetzt (auch offiziell) um Wählerstimmen. Nach einer Nachfrist wird die Wahlbehörde am Donnerstag den Stimmzettel abschließen und kundmachen. Am Freitag lädt Amtsinhaber Alexander Van der Bellen zum Wahlkampfauftakt für seine Wiederkandidatur.
Van der Bellen will im ersten Wahlgang mehr als 50 der Stimmen
Van der Bellens Ziel ist, bereits im ersten Wahlgang für die Bundespräsidentenwahl die nötigen mehr als 50 Prozent der Stimmen zu holen. Die Chancen dafür stehen durchaus gut - auch wenn der Stimmzettel heuer Rekordlänge erreicht. Sechs Mitbewerber haben ebenfalls die nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen für die BP-Wahl gesammelt. Vier davon aus dem Mitte-Rechts-Spektrum, die den Corona-Maßnahmen durchwegs kritisch gegenüberstehen: FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz, MFG-Chef Michael Brunner, Rechtsanwalt Tassilo Wallentin (früher "Krone"-Kolumnist) und der Blogger Gerald Grosz (früher FPÖ/BZÖ-Politiker). Ebenfalls gegen die Impfpflicht aufgetreten ist der Schuhfabrikant Heinrich Staudinger - aber ist eher der mitte-linken Seite zuzurechnen, ebenso der Bierpartei-Gründer Dominik Wlazny.
Marco Pogo als jüngster Kandidat der BP-Wahl
Marco Pogo, wie sich der Letztgenannte als Musiker nennt, ist übrigens der jüngste der nunmehr 43 Österreicher und Österreicherinnen, die es in den (mit der heurigen) 14 Bundespräsidenten-Wahlen auf den Stimmzettel geschafft haben; Wlazny weist mit 35 Jahren genau das vom Gesetz vorgeschriebene Mindestalter für die Bundespräsidentenwahl vor. Insgesamt ist das Kandidatenfeld heuer beinahe (nach dem von 1998) das jüngste, das Durchschnittsalter liegt bei 56,6 Jahren - obwohl Van der Bellen (78) der drittälteste aller Kandidaten ist und der älteste Bundespräsident, der sich je um weitere sechs Jahre beworben hat.
BP-Wahl: Bisher keine weiteren großen Veranstaltungen angekündigt
Abgesehen von Van der Bellen und Rosenkranz sind bisher noch keine großen Veranstaltungen zum Wahlkampfauftakt der Bundespräsidentenwahl angekündigt. Einige Kandidaten touren bereits durchs Land, andere überlegen erst, wie sie es jetzt angehen - so etwa Staudinger, der erst recht kurz vor Einreichschluss die 6.000er-Hürde genommen hat. Rund 20 anderen ohne große Partei oder sonstiges Netzwerk im Rücken ist das nicht gelungen. Vier davon haben dennoch Wahlvorschläge eingereicht, drei von ihnen hat die Bundeswahlbehörde eine Nachfrist bis Dienstag 24 Uhr gewährt (einer der vier Vorschläge war ohne den Kostenbeitrag von 3.600 Euro vorgelegt worden und wurde damit als nicht eingereicht gewertet).
Bundeswahlbehörde prüft Unterstützungserklärungen
Dann prüft und zählt die Bundeswahlbehörde noch einmal die Unterstützungserklärungen - damit sie, wie im Gesetz vorgeschrieben, am 31. Tag vor der Wahl (das ist der Donnerstag) die Wahlvorschläge kundmachen kann. Danach gehen die Stimmzettel in Druck, und bald darauf werden die ersten Wahlkarten versendet.
Eine solche braucht man, wenn man am 9. Oktober die Stimme nicht im "eigenen" Wahllokal abgeben kann - und bekommt man nur auf Antrag bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Diesen Antrag kann man bereits jetzt mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Fax, E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) stellen.
Richtigstellung der Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl
Welches das "eigene" Wahllokal ist, kann im Zuge des - gerade laufenden - Verfahrens zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse überprüft werden. Bis Donnerstag, 8. September, hängen noch Hauskundmachungen aus bzw. liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeindeämtern oder Magistraten zur Einsicht auf. Mittlerweile werden die Verzeichnisse zwar (vor jeder Wahl neu) digital aus dem "Zentralen Wählerregister" befüllt. Aber in Einzelfällen kann eine Korrektur noch nötig sein. Etwa wenn sich ein Wahlberechtigter genau am Stichtag (das war der 9. August) an einem Wohnsitz abgemeldet, aber erst zwei Tage später an einem anderen Ort angemeldet hat. Liegt ein fehlerhafter Eintrag vor, muss man bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag (bis Donnerstag, 8. September) stellen.
Wahlberechtigung bei der BP-Wahl
Denn prinzipiell sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden, in der Gemeinde bzw. dem Wiener Bezirk wahlberechtigt, in dem sie am Stichtag ihren Hauptwohnsitz hatten. Tatsächlich wählen darf man am 9. Oktober aber nur, wenn man im betreffenden Wählerverzeichnis steht.
(APA/Red)